Wie ein Gesetz entsteht…
Am 26. September 2021 ist es wieder soweit: Es ist Bundestagswahl – und damit …
Das Gesetz ist lang, etwas unübersichtlich und nicht gerade leserfreundlich formuliert. Darum haben wir die für Heilmittelerbringer relevanten Teile in kleine Häppchen aufgeteilt und anhand eines Zeitstrahls aufgelistet. So können Sie auf einen Blick sehen, was wann passieren soll und welche Auswirkungen dies konkret auf Ihre Praxis hat.
Man muss leider sagen, dass die Heilmittelerbringer wenig Einfluss auf die Inhalte des DVPMG genommen haben. Dabei werden dort Sachverhalte geregelt, die auch die Zukunft der Heilmittelbranche wesentlich betreffen. Also befassen wir uns auch kritisch mit der Frage, wer in Berlin eigentlich die Interessen der Heilmittelerbringer vertritt. Und es gibt einen kleinen Politik-Grundkurs zum Thema „Wie ein Gesetz entsteht“. Darin zeigen wir auch, an welcher Stelle die Einflussnahme von außen, etwa durch Verbände, nicht nur möglich, sondern ausdrücklich vorgesehen und erwünscht ist.
Schauen Sie positiv in die Zukunft und haben Sie einen erfolgreichen Monat.
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Um die Telematikinfrastruktur ab dem 1. Juli 2026 auch für die elektronische Ü…
Der Gesetzgeber verpflichtet im DVPMG den GKV-Spitzenverband und die maßgeblich…
Mit dem Inkrafttreten des DVPMG wird der grundsätzliche Anspruch der GKV-Versic…
Bisher hatten aus der Berufsgruppe der Heilmittelerbringer lediglich die Physiot…
Jetzt ist Schluss mit freiwillig: Alle Heilmittelerbringer mit GKV-Zulassung mü…
Ab dem 1. Juli 2026 sind alle Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, Verordnungen v…
Damit 2026 die Einführung der elektronischen Heilmittel-Verordnung reibungslos …
Am 6. Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) verabschiedet. Legt der Bundesrat dem Gesetz keine Steine in den Weg, soll es Mitte 2021 in Kraft treten. Heilmittelerbringer werden ausdrücklich im Gesetz berücksichtigt: Sie dürfen künftig zulasten der GKV telemedizinische Leistungen erbringen. Zudem werden sie stärker in die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens einbezogen. Diese Vernetzung kommt aber nur zögerlich und viel zu spät und die Details müssen der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände noch unter sich aushandeln.
Stillstand ist Rückschritt und den kann sich kein Unternehmer leisten. Voran geht es aber nur, wenn Sie investieren. Im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel ist insbesondere die Investition in Wissen von großer Bedeutung. Know-how im eigenen Unternehmen halten und es zu fördern, das können Sie durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen erreichen. Wir stellen Ihnen unterschiedliche Fördermöglichkeiten vor – vom Zuschuss für Arbeitgeber über das Aufstiegs-BAföG bis zur Bildungsprämie.
Zu einem guten Führungsstil gehört es, die Praxismitarbeiter, ihre Arbeit und Ideen wertzuschätzen. Es ist wichtig, sie zu Wort kommen zu lassen und ihre Hinweise ernst zu nehmen. Dafür eignet sich in Gesprächsrunden die Motorboot-Methode – und zwar bei Projekten, bei denen Sie das Gefühl haben, nicht vorwärtszukommen, ein Ziel nicht zu erreichen oder eine Aufgabe nicht so richtig im Griff zu haben. Nicht jeder hat den Mut, sich zu Wort zu melden. Zurückhaltende Mitarbeiter äußern ihre Einschätzungen vielleicht gar nicht, wodurch wertvolle Erkenntnisse verloren gehen. Mithilfe der Motorboot-Methode gelingt es Ihnen, jeden in ein Gespräch einzubinden und alle Perspektiven zu berücksichtigen. So finden Sie gemeinsam mit Ihrem Team heraus, woran es in der Praxis hapert oder wo es brennt. Darüber hinaus lassen Sie Ihre Mitarbeiter entscheidend an Prozessen mitwirken – das sorgt sowohl für Wohlbefinden als auch eine gute Arbeitsatmosphäre.
Der nette junge Mann im Supermarkt. Ein paar Worte gewechselt, erst schüchtern gelächelt, dann zusammen gelacht. Er mag auch am liebsten die dunkle Schokolade– ach, was hätte daraus werden können. Doch die Chance ist verpasst, man hat keine Nummern ausgetauscht. Ein erneutes Zufallstreffen ist unwahrscheinlich.
Seit Monaten verhandeln die Heilmittel-Verbände mit dem GKV-Spitzenverband über die angemessene Vergütung. Und das vergleichsweise erfolglos, denn entweder sind die Ergebnisse aus Sicht der Heilmittelerbringer ungenügend, wie bei den Logopäden, oder es gibt keine Ergebnisse, sondern nur kryptische Ausführungen der Schiedsstelle, wie sich die Verhandlungspartner auf wirtschaftlich angemessene Preise einigen.
In der letzten up-Ausgabe haben wir Ihnen unser neues up-Herausgeberboard vorgestellt, das Ihre Themen ab sofort heilmittelberufsübergreifend und damit noch breiter diskutiert. Als weitere Neuerung planen wir einen Leserbeirat, der aus 30 up-Abonnenten besteht. Denn wir möchten uns mit unseren Lesern austauschen und unsere Inhalte noch besser auf Sie und Ihre beruflichen Anliegen zuschneiden.
Nach der Ausbildung oder dem Studium geht es für viele junge Physiotherapeuten direkt an die Behandlungsliege. Aber wie sieht es in den Therapiepraxen mit der Einarbeitung aus? Was ist gut und was sollten Praxisinhaber konkret unternehmen, damit Berufseinsteiger gerne in der Praxis arbeiten und auch langfristig bleiben? Maria Harms und Julian Poltrock studieren Physiotherapie und arbeiten seit einem halben Jahr als Werkstudenten in Praxen. Sie teilen ihre Erfahrungen.
Die Mitarbeitersuche ist in vielen Therapiepraxen ein schwieriges Thema – der Fachkräftemangel ist einfach zu groß. Daher haben wir in unserem Podcast up_Doppelbehandlung die Physiotherapiestudenten Lara Geschke und Thomas Stadtmüller gefragt, wie Praxisinhaber junge, motivierte Berufseinsteiger von sich überzeugen können. Was muss die Praxis bieten, damit sich Nachwuchskräfte bewerben?
Für jeden Menschen ist die Diagnose Krebs zunächst ein Schock. „Warum gerade ich?“ lautet meist die typische Frage. Viele fühlen sich mit der Situation überfordert und verfallen in Resignation. Doch aufzugeben ist nach Ansicht der Physiotherapeutin Nina Rekert keine Option. Vielmehr sollte der Erkrankung aktiv begegnet werden – beispielsweise mit Hilfe der Onkologischen Trainings- und Bewegungstherapie (OTT®), mit der die Praxisinhaberin seit 2018 erfolgreich arbeitet.
Eine neue Übung verinnerlichen Patienten viel besser, wenn Sie sie den Patienten nicht nur erklären, sondern auch zeigen. Denn unser Gehirn verarbeitet (Bewegt)-Bilder deutlich einfacher als nur Gesagtes oder reinen Text. Was in der Therapie klappt, funktioniert auch in anderen Bereichen super – etwa im Marketing. Immer mehr Unternehmen setzen daher auf Videos, um neue Kunden zu gewinnen. Wir zeigen Ihnen in unserer vierteiligen Reihe, wie Video-Marketing via YouTube einfach und effektiv gelingt.
Wo muss ich eine Maske tragen? Mit wie vielen Menschen darf ich mich zu einem Spaziergang treffen? Gibt es hier eine Ausgangssperre? Das sind nur einige der vielen Fragen, die sich im Pandemie-Alltag stellen. Und kennt man einmal die Antwort, gelten am nächsten Tag, in der nächsten Woche oder im angrenzenden Landkreis, der nächsten Stadt oder dem benachbarten Bundesland schon wieder andere Vorgaben. Nicht leicht, immer auf den Laufenden zu bleiben. Doch Apps können hier helfen.
Abonnements gibt es heute schon in vielen Bereichen, etwa beim Handy oder im Fitnessstudio. Inzwischen kann man sogar ein Auto-Abo abschließen – mit einer monatlichen Flatrate für Nutzung, Wartung und Versicherung. Dies kann sich auch für Praxisinhaber lohnen, sie sollten jedoch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen.
Dienstagmorgen 10.30 Uhr, die Praxistür geht auf, doch da steht kein Patient. „Guten Morgen, ich bin Herr Möller vom örtlichen Gesundheitsamt und würde mich gern ein wenig bei Ihnen umschauen.“ Was nun? Müssen Sie den freundlichen Herrn Möller überhaupt in die Praxis lassen? Und: Was darf er sich eigentlich alles anschauen?
Einmal im Fernsehen sein oder in der Zeitung kundtun, was Ihnen in Ihrem Praxisalltag auf der Seele brennt und die Öffentlichkeit darüber informieren, wie Ihre Arbeit als Therapeut aktuell aussieht, das ist gar nicht so schwer und aufwendig, wie Sie vielleicht denken. Modesta Kriebel, Physiotherapeutin aus Remchingen, Baden-Württemberg, hat es geschafft. Sie konnte im Fernsehen berichten, mit welchen Problemen sie aktuell zu kämpfen hat.
Eine Corona-Infektion mit ihren Spätfolgen ist für Versicherer eine Erkrankung wie jede andere – und damit auch von einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgedeckt, heißt es in einer Mitteilung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Wenn Bankkunden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht widersprechen, dürfen Banken dies nicht als stillschweigende Zustimmung werten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass solche Klauseln zu Gebührenerhöhungen und Vertragsanpassungen unwirksam sind (Az.: XI ZR 26/20).
Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden Seit langem wird im Datenschutzrecht diskutiert, ob eine Praxis Patientendaten per einfacher E-Mail (heißt „transport-“ nicht aber „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“) an den Patienten verschicken darf, wenn dieser in den Kommunikationsweg eingewilligt hat.
Auch Patienten mit rheumatoider Arthritis können sich künftig im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm, kurz: DMP) leitliniengerecht behandeln lassen. Die entsprechenden Einzelheiten zur Teilnahme und zu den verschiedenen Versorgungsaspekten hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun beschlossen. Zu den therapeutischen Maßnahmen, die der G-BA in die Anforderungen für das DMP aufgenommen hat, zählen auch Ergo- und Physiotherapie.
In einem neuen Projekt sollen in der Krebstherapie körperliche Aktivität und Ernährung miteinander verbunden werden: Das INTEGRATION-Programm richtet sich an erwachsene Menschen mit einer neudiagnostizierten Krebserkrankung. Es läuft seit 2020 und wird noch bis 2023 vom Innovationsfond des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit insgesamt rund 4,4 Millionen Euro gefördert. Sollte sich bestätigen, dass diese Versorgungsform die therapiebedingten Nebenwirkungen reduziert, könnte das Programm in die ambulante Therapie von Krebspatienten integriert werden.
Ihr Team macht eine sehr gute Arbeit und alle sind daran interessiert, die Praxis voranzubringen? Solche Mitarbeiter sind Gold wert. Umso größer ist der Verlust, wenn jemand kündigt. Gründe persönlicher Natur können wir nicht beeinflussen. Anders sieht es in puncto Zufriedenheit aus. Ist diese hoch, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Mitarbeiter Ihnen treu bleiben. Ein Baustein der Mitarbeiterbindung sind individuell vereinbarte, berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen. Wir zeigen Ihnen, was dabei zu beachten ist, damit sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter davon profitieren.
Nach der Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes (ACLR) erzielt das Training unter Anleitung eines Physiotherapeuten bessere Ergebnisse als häusliche Übungen. Das ist das Ergebnis einer Beobachtungsstudie, die kürzlich in der Fachzeitschrift „Medicina“ veröffentlicht wurde.
In der Regel endet die Probezeit nach sechs Monaten. Sie gilt als „Schnupperphase“, in der Chef und neuer Mitarbeiter prüfen können, ob das Arbeitsverhältnis überhaupt passt. Doch was geschieht, wenn das künftige Team-Mitglied aufgrund von Krankheit ausfällt oder sich wegen Corona wochenlang in Quarantäne befindet? Darf die Probezeit dann verlängert werden?
Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ist kürzlich die neue S3-Leitlinie „Evidenz- und konsensbasierte Indikationskriterien zur Hüfttotalendoprothese bei Coxarthrose“ erschienen. In der Leitlinie werden 31 verbindliche Empfehlungen gegeben, ob und wann eine Hüft-OP sinnvoll ist. Sie soll zudem Ärzte und nicht-ärztliche Versorger wie Physiotherapeuten über die korrekte Indikation und Therapie informieren.
Die bundeseinheitlichen Rahmenverträge nach § 125 Abs. 1 SGB V regeln die Heilmittel-Versorgung von GKV-Patienten. Sie sind die Basis der Praxen für die Abrechnung ihrer Leistungen mit der GKV. Wenn Therapeuten die Verträge nicht kennen, fehlen ihnen entscheidende Informationen für ihre Arbeit. Sie können dann beispielsweise Kürzungen nicht nachvollziehen. Die neuen Verträge existieren, wurden bislang aber nicht veröffentlicht. Gelten also die alten weiter? Wir haben bei den Verbänden, dem GKV-Spitzenverband, der Schiedsstelle und dem Gesetzgeber nachgefragt. Die Ansichten gehen auseinander.
Das Gesetzgebungsverfahren zum Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) offenbart ein weiteres Mal die Hilfslosigkeit einer ganzen Branche bei der Lobbyarbeit in Berlin. Das gilt einerseits für das Stellungnahmeverfahren und die Anhörung zum Gesetzentwurf vor dem Gesundheitsausschuss, andererseits für die geplante Umsetzung.
In Corona-Zeiten können Misshandlungen von Kindern zunehmen, befürchten Experten. Gerade im Lockdown warnen Jugendämter und Psychologen vermehrt vor häuslicher Gewalt. Umso wichtiger ist es auch für Therapeuten, bei Verdachtsfällen schnell zu reagieren, doch die Diagnose Kindesmisshandlung sollte mit Vorsicht getroffen werden (up berichtete). Telefonische Beratungsangebote können helfen, wie etwa die Medizinische Kinderschutzhotline.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 hat der Bundestag eine Reihe an steuerlichen Verbesserungen auf den Weg gebracht. Dazu zählt auch die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale für 2021.
Seit Anfang des Jahres haben die Berufsverbände der Podologen den ersten bundesweit einheitlichen Rahmenvertrag nach § 125 SGB V. Podologie-Praxen mit Kassenzulassung müssen den neuen Vertrag innerhalb von sechs Monaten schriftlich anerkennen. Wer die Frist bis zum 30. Juni 2021 nicht einhält, muss das Zulassungsverfahren für seine Praxis neu durchlaufen, erinnert der Deutsche Verband für Podologie.
Der Comic „Eine Geschichte über den Schmerz“ will auf einfache und anschauliche Weise das Thema Schmerzen erklären. Er zeigt unter anderem wie Schmerz entsteht und warum Schmerzen manchmal auch ohne schwerwiegende Ursachen nicht weggehen. Mit neuen Denkanstößen soll das Heft Kindern helfen, besser mit ihren Schmerzen umzugehen. Der Comic richtet sich sowohl an Angehörige betroffener Patienten als auch an Ärzte, Physiotherapeuten und Psychologen, die im Rahmen interdisziplinärer Schmerzprogramme arbeiten.
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben ihre FAQ zur Corona-Überbrückungshilfe III für kleine und mittlere Unternehmen sowie zur „Neustarthilfe“ überarbeitet, erweitert und die Erläuterungen verbessert. Praxisinhaber können den Hinweis bzgl. der Neustarthilfe an ihre freien Mitarbeiter weitergeben, die als Soloselbständige ggf. einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro erhalten können.
Der von der EU geplante digitale Impfpass soll noch vor den Sommerferien auch in Deutschland zur Verfügung stehen. Die entsprechende App, mit der der vollständige Impfschutz nachgewiesen wird, soll zwischen Mitte Mai und Ende Juni bereitgestellt werden, wie es aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt.
Für viele Deutsche ist das Internet die primäre Informationsquelle für Gesundheitsfragen und für die Suche nach medizinischem Fachpersonal. Das geht aus einer aktuellen Studie der Stiftung Gesundheitswesen und des Hanover Centre for Health Communication hervor, dem „Health Information National Trend Survey (HINTS) Germany“. Besonders beliebt für die Suche nach Gesundheitsinformationen sind Videoplattformen wie YouTube.
Auch in Heilmittelpraxen ist das Tragen von FFP2-Masken bundesweit unter bestimmten Voraussetzungen Pflicht. Das geht aus § 28b des überarbeiteten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hervor. Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Covid-19-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100 überschreitet, so gilt dort ab dem übernächsten Tag eine FFP2-Maskenpflicht.
Mit Inkrafttreten des erweiterten Infektionsschutzgesetzes am 24. April 2021 wurde die Zahl der Kinderkrankentage für 2021 erneut angehoben. Eltern haben nun Anspruch auf Kinderkrankengeld für 30 (vorher 20) Tage pro Elternteil und Kind. Für Alleinerziehenden sind es 60 Tage pro Kind. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen (Alleinerziehende 130 Tage).
Der Vorstand von LOGO Deutschland hat im Mitgliederauftrag am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen den Schiedsspruch eingereicht, wie der Verband auf seiner Website mitteilt. Das Drama an dieser Klage sei, dass man damit auch die mitverhandelnden Berufsverbände beklage, obwohl doch eigentlich alle „am gleichen Ende des Seils ziehen sollten“. Die anderen Verbände hatten sich im Schiedsverfahren auf die Seite der GKV gestellt.