Der Übungsleiterfreibetrag ist von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr gestiegen, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter bleibt bis zur jeweiligen Höhe steuerfrei. Den Übungsleiterfreibetrag können Sie u. a. dann geltend machen, wenn Sie nebenberuflich für einen Verein Kurse anbieten oder Vorträge halten. Die Ehrenamtspauschale greift dann, wenn Sie beispielsweise ehrenamtlich als Vereinsvorstand oder Schiedsrichter tätig sind.
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