SH: Mitarbeiter ohne Immunitätsnachweis ab 16. März 2022 über Serviceportal melden
Stand 11.03.2022. Praxisinhaber müssen ihre Mitarbeiter, die bis zum 15. März 2022 keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben, dem zuständigen Gesundheitsamt melden. In Schleswig-Holstein ist die Meldung über das Serviceportal des Landes unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/ vorgesehen.