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Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG

1. Juli 2026: Pflicht zur elektronischen Heilmittelverordnung, Heilmittelerbringer müssen sie nutzen

Ab dem 1. Juli 2026 sind alle Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, Verordnungen von Heilmitteln elektronisch auszustellen und für die elektronische Übermittlung die Telematikinfrastruktur zu nutzen. Gleichzeitig werden alle Heilmittelerbringer verpflichtet, ihre Leistungserbringung aufgrund dieser elektronischen Verordnung zu erbringen.
© iStock: pictafolio

Ist die elektronische Ausstellung, Übermittlung oder der elektronische Abruf der jeweiligen Verordnung aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich, kann auf papierbasierte Verfahren zurückgegriffen werden.

Für Praxisinhaber bedeutet das konkret:

  • Endlich ist das Muster 13 nicht mehr als Papier vorhanden. Ob es damit besser wird, kann aktuell niemand sagen.
  • Die internen Praxisabläufe, z. B. die digitale Patientenquittung und vereinfachte Abrechnung, werden sich deutlich verschlanken.

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