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Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG

1. Januar 2024: Finanzierung der TI-Anbindung für Heilmittelerbringer ist vereinbart

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist nicht ganz billig, deswegen verpflichtet der Gesetzgeber die Kassen, sowohl die einmaligen Investitionskosten also auch den laufenden Betrieb der TI-Anbindung zu finanzieren. Dazu sollen die Heilmittelverbände mit dem GKV-Spitzenverband entsprechende Vereinbarungen schließen, die sich an den Vereinbarungen orientieren sollen, die zwischen GKV und den Ärzten abgeschlossen worden sind. Und diese Finanzierungsvereinbarung über entsprechende Pauschalen soll bis zum 1.1.2024 je Heilmittelbereich abgeschlossen sein.
© iStock: Amriphoto

Eigentlich hätte es eine solche Finanzierungsvereinbarung zwischen den Physio-Verbänden und der GKV schon zum 31.3.2021 geben sollen. Das hat bekanntermaßen nicht funktioniert. Damit steht auch der ursprüngliche Starttermin zur freiwilligen Teilnahme der Physiotherapeuten an der TI zum 1. Juli 2021 zur Disposition und dürfte sich bis zum 1.1.2022 verlängern.

Diese Verzögerung hat auch damit zu tun, dass es die für die TI notwendigen elektronischen Heilberufsausweise noch gar nicht für Heilmittelerbringer gibt. Unerfreuliche Tatsache ist, dass die ausgebende Stelle, das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGbR), noch gar nicht gegründet ist. Frühestens ab dem 1. Januar 2022 sollen alle Heilmittelerbringer ihre Heilberufsausweise beantragen können, wenn alles so läuft, wie geplant.

Für Praxisinhaber bedeutet das konkret:

  • Alle Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten wissen jetzt, welche Kosten-Pauschalen die Krankenkassen für die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur erstatten werden.
  • Von diesem Zeitpunkt an dauert es noch sechs Monate, bis das Geld wirklich fließen kann.

Nächster Schritt:

1. Juli 2024: Vorbereitung für elektronische Heilmittelverordnung abgeschlossen

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