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Finanzspritze für Weiterbildungen

Fördermöglichkeiten, auf die Sie und Ihre Mitarbeiter zugreifen können
Stillstand ist Rückschritt und den kann sich kein Unternehmer leisten. Voran geht es aber nur, wenn Sie investieren. Im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel ist insbesondere die Investition in Wissen von großer Bedeutung. Know-how im eigenen Unternehmen halten und es zu fördern, das können Sie durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen erreichen. Wir stellen Ihnen unterschiedliche Fördermöglichkeiten vor – vom Zuschuss für Arbeitgeber über das Aufstiegs-BAföG bis zur Bildungsprämie.
© clu


Ein Kriterium, das häufig besonders bei kleineren Unternehmen mit in die Entscheidung für oder gegen eine Weiterbildung einfließt, ist der Preis. Je umfangreicher das Angebot, desto kostspieliger wird die Investition in die Zukunft. Damit der Preis nicht zum K.-o.-Kriterium wird, gibt es auf Landes- und Bundesebene verschiedene Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen – für Sie als Arbeitgeber und Selbstständiger, aber auch speziell für Ihre Mitarbeiter als Arbeitnehmer.

Weiterbildung vs. Fortbildung

Eine Fortbildung zielt darauf ab, sich im Rahmen der aktuell beruflichen Tätigkeit neues Wissen anzueignen. Eine Weiterbildung hingegen dient in erster Linie dazu, zusätzliche berufliche Qualifikationen zu erwerben. Diese Unterschiede spiegeln sich meist auch in der Dauer der Maßnahme wider. Fortbildungen gehen oft nur einige Tage, maximal ein paar Wochen. Weiterbildungen ziehen sich hingegen über mehrere Wochen, oft auch über Monate.

Qualifizierungsoffensive „WEITER.BILDUNG!“

Zielgruppe: Arbeitgeber

Die Qualifizierungsoffensive „WEITER.BILDUNG!“ der Bundesagentur für Arbeit stellt Arbeitgebern finanzielle Fördermittel für Weiterbildungen der Mitarbeiter zur Verfügung. Im Rahmen dessen können Sie sich die Kosten für die Weiterbildung teilweise oder vollständig erstatten lassen. Kleinstunternehmer mit weniger als zehn Mitarbeiter haben die Chance auf eine 100-prozentige Erstattung der Lehrgangskosten. Ebenso sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich, bei Kleinstunternehmen bis maximal 75 Prozent.

Voraussetzungen für die Förderung sind, dass die Weiterbildungsmaßnahme (Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend) mehr als 120 Stunden umfasst und der Träger für die Förderung zugelassen ist.

Mehr zur Qualifizierungsoffensive lesen Sie hier.

Aufstiegs-BAföG

Zielgruppe: Selbständige und Arbeitnehmer

Wenn Sie oder Ihr Mitarbeiter mit einer Weiterbildung das Ziel anstreben, einen höheren Berufsabschluss zu erwerben, als der vorherige – etwa eine leitende Position o. ä. – lohnt es sich, sich mit dem Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) als Fördermöglichkeit auseinanderzusetzen. Wie das BAföG für Azubis und Studierende auch, handelt es sich dabei um eine gesetzlich geregelte Geldleistung. Maximal 15.000 Euro können Teilnehmer für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren im Rahmen des Aufstiegs-BAföG erhalten – unabhängig vom Einkommen und Vermögen. 50 Prozent der Summe sind ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Nach bestandener Prüfung können Teilnehmer zudem einen Antrag stellen, der einem bis zu 50 Prozent des bis dato noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlässt. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Qualifizierung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst (Voll- oder Teilzeit).

Mehr zum Aufstiegs-BAföG lesen Sie hier.

Tipp: Um herauszufinden, welche Weiterbildungen für das Aufstiegs-BAföG förderfähig sind, geben Sie in die Suchleiste auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit Ihre Berufsbezeichnung ein. Klicken Sie dann im oberen Reiter auf „Perspektiven“ und auf „Aufstiegsweiterbildung“.

Förderprogramme auf Landesebene

Zielgruppe: Selbstständige und Arbeitnehmer

Viele Bundesländer bieten eigene Programme für die Finanzierung von beruflichen Weiterbildungen an – etwa in Form von Qualifizierungsschecks und Weiterbildungsboni. Diese unterscheiden sich in Art und Umfang der Förderung, ein Blick in die Bedingungen des Bundeslandes, in dem Sie oder Ihr Mitarbeiter gemeldet sind, lohnt sich in jedem Fall.

Eine Übersicht zu den Länderprogrammen finden Sie hier.

Prämiengutschein

Zielgruppe: Arbeitnehmer mit geringem Einkommen

Der Prämiengutschein richtet sich an Arbeitnehmer, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) haben. Der Gutschein deckt bis zu 60 Prozent der Weiterbildungskosten (maximal 500 Euro) und kann einmal im Jahr eingelöst werden.

Um den Prämiengutschein zu erhalten, muss Ihr Mitarbeiter sich an eine von deutschlandweit rund 530 Beratungsstellen wenden. Hier finden Sie mehr dazu.

Mehr zum Prämiengutschein lesen Sie hier.

Weiterbildungskosten steuerlich absetzen

Zahlen Sie die Teilnahmegebühr für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter, können Sie diese zu 100 Prozent als Betriebsausgaben geltend machen. Sonstige Kosten, etwa Reisekosten, werden über Pauschalen abgedeckt. Wenn Sie eine beruflich begründete Weiterbildung absolvieren, können Sie die Kosten dafür natürlich ebenso steuerlich geltend machen.

Trägt Ihr Mitarbeiter einen Teil der Weiterbildungskosten selbst, machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass auch er diese steuerlich absetzen darf – und zwar in Anlage N der Einkommenssteuererklärung. Die Kosten werden dann von der Steuerlast abgezogen.

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