Bundesbeihilfe passt Heilmittelverzeichnis an
Bei einigen Leistungen des Heilmittelverzeichnisses steigen zum 1. Januar 2022 die beihilfefähigen Höchstbeträge der Bundesbeihilfe. Außerdem ist das Heilmittelverzeichnis um die sogenannten Berichts-Positionen sowie podologische Leistungen ergänzt worden. Es handelt sich dabei um die Übernahme jener Leistungen in das Verzeichnis, die im Rahmen der bundeseinheitlichen Versorgungsverträge neu in die Leistungsbeschreibung …