Rahmenverträge

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Rahmenverträge

Dashboard Berufspolitik

Ein Schritt vor, einer zurück und zwei zur Seite – so sieht die Entwicklung der Berufspolitik derzeit aus: Es gibt neue Versorgungsverträge, aber es laufen noch Klagen vor Gericht. Es gibt ein Konsultationsverfahren zur Reform der Berufsgesetze, aber seit über einem halben Jahr haben wir nichts weiter davon gehört, auch …

Erklärung zum Dashboard | Direktzugang für Therapeuten

Der Direktzugang für Heilmittelerbringer ist schon lange eine Forderung an die Politik. Denn die Patientenversorgung immer durch das Nadelöhr Arzt laufen zu lassen, ist schon längst nicht mehr zeitgemäß. Im Prinzip gibt es den Direktzugang schon längst – über den sektoralen Heilpraktiker. Nur hängt er da nicht an einer Qualifikation, …

Versorgungsvertrag Physiotherapie: Anerkennungsfrist bis Ende April verlängert

Stand 27.01.2022. Praxisinhaber von Physiotherapiepraxen haben nun noch drei weitere Monate Zeit, den neuen Versorgungsvertrag anzuerkennen. Das Bundesgesundheitsministerium hat gestern entschieden, dass eine verspätete Abgabe der Anerkenntniserklärung bis zum 30. April 2022 toleriert wird – und folgt damit der Empfehlung des GKV-Spitzenverbands.

Verpasste Chancen zur (Neu-)Gestaltung

Nach langen Verhandlungen und mit Hilfe der Schiedsstelle sind fünf Versorgungsverträge herausgekommen, die mehr oder weniger das, was in den bisherigen Verträgen auf Landesebene stand, mit den Rahmenempfehlungen auf Bundesebene zusammenfassen. Vergeblich sucht man in den Versorgungsverträgen nach Hinweisen darauf, wie zukünftig die Heilmittelversorgung quantitativ und qualitativ verbessert werden kann.

Zusätzliche Baustellen aufgemacht

Neue Verträge – also neue Regeln – bringen leider nicht immer Verbesserungen, sondern können auch dazu führen, das Dinge aufwändiger, unklarer oder riskanter werden. Das kann man anhand der neuen Versorgungsverträgen der GKV und der Heilmittelverbände leider gut illustrieren. Seien Sie also bei einigen Punkten besonders aufmerksam.

Große und kleine Unterschiede zwischen den Verträgen

Ein Vergleich zeigt, dass in den Verträgen die Umsetzung derselben Heilmittel-Richtlinie und desselben Verordnungsformulars Muster 13 keineswegs einheitlich gestaltet ist, sondern sich zum Teil deutlich unterscheidet. War das wirklich nötig? Besonders für interdisziplinäre Praxen sind diese unterschiedlichen Regelungen kein Spaß und bringen zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

Kriterien für die Bewertung der Vertragsinhalte

Der einfachste Weg, um die neuen Versorgungsverträge zu bewerten, wäre, die gesetzgeberischen Ziele als Grundlage zu nehmen und zu überprüfen, inwieweit diese in den jeweiligen Verträgen umgesetzt wurden. Dazu haben wir die Zielsetzung des Gesetzgebungsverfahrens in einer Box (s. u.) für Sie zusammengestellt. Es gibt aber noch weitere Kriterien.

Ein Formular mit 21 Stolperfallen

Der GKV-Spitzenverband hat sich mit der KBV auf ein einheitliches Verordnungsformular für die Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln geeinigt (Muster 13). Für dieses Formular gibt es genau eine vereinbarte Ausfüllanleitung für die Ärzte. Wie jedoch die Heilmittel- Leistungserbringer mit diesem Formular umgehen sollen, wird in fünf verschiedenen berufsspezi†schen Verträgen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den jeweiligen Heilmittelverbänden vereinbart. Dazu wird in den Versorgungsverträgen selbst und …

Aktuelle Rahmenbedingungen sorgen für Veränderung

Die schleppenden Verhandlungen zu den fünf Versorgungsverträgen der Heilmittelberufe haben dazu geführt, dass die Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten, verteilt über einen Zeitraum von einem Jahr in Kraft getreten sind. Faktisch hat das niemanden gestört, denn die aktuellen Rahmenbedingungen schaffen Fakten, wo GKV und Heilmittelverbänden noch mühsame Kompromisse formuliert haben.

Wer immer das Gleiche verhandelt, ändert nichts

2017/2018 war die Aufbruchsstimmung unter Therapeuten noch groß: Demos, Kreideaktionen auf der Straße und eine Fahrradtour nach Berlin, neue Verbände und Organisationen, Empörung in Social Media-Gruppen und das Kapern von Ministersprechstunden hatten für einen gesetzlichen Neustart über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gesorgt. Und jetzt, nach vier, davon zwei Pandemie-Jahren …

„Die Verbände haben dafür gesorgt, dass keine echte Verhandlung stattfinden kann“

Nach über eineinhalb Jahren fiel im August 2021 ein Schiedsspruch zum bundeseinheitlichen Rahmenvertrag Physiotherapie. Wir haben mit einem Insider gesprochen, der zu Beginn Teil des Verhandlungsteams auf Verbandsseite war. Er berichtet uns, warum es falsch ist, dem GKV-Spitzenverband die alleinige Schuld für das Versagen hinsichtlich zielführender Verhandlungen in die Schuhe …

Themenschwerpunkt 2.2022: Dauerbaustelle Versorgungsverträge

Die richtig gute Nachricht vorweg: Es gibt seit Anfang 2022 nur noch fünf Verträge, die die Einbindung von Heilmittelerbringern in die GKV-Versorgung regeln. Das ist deutlich besser als früher, als es viele, sehr viele Verträge auf Landesebene und je Kassenart gab. Die richtig schlechte Nachricht: Die Zielsetzung des Gesetzgebungsverfahrens (TSVG) …

„Erfolgreich bin ich, wenn ich mir vor Verhandlungsbeginn klare Ziele setze“

Vergütung, Leistungsbeschreibungen, formale Vorgaben – die Liste der Themen, über die Heilmittelerbringer regelmäßig mit den Krankenkassen verhandeln müssen, ist lang und es kommt immer mehr dazu. Gleichzeitig sind die Verhandlungsergebnisse häufig wenig zufriedenstellend. Wir haben mit Florian Weh, dem Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE), …

Physiotherapie: Meldefrist für Praxismitarbeiter bis Ende Juni verlängert

Wie schon für die Logopäden hat sich die Meldefrist für angestellte und freie Mitarbeiter von Physiotherapie-Praxen bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Das teilte der Verband Physikalische Therapie (VPT) kürzlich mit. Bis zu diesem Termin muss laut Rahmenvertrag die erste Meldung an die zuständige ARGE erfolgt sein.

Ergotherapie: Fragen-Antworten-Katalog zum neuen Rahmenvertrag veröffentlicht

Der GKV-Spitzenverband hat zusammen mit dem Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e. V. (BED) und dem Deutschen Verband Ergotherapie (DVE) einen Fragen-Antworten-Katalog (FAK) zum neuen Rahmenvertrag für Ergotherapie veröffentlicht. Derzeit umfasst der FAK 60 Fragen, wird aber fortlaufend aktualisiert.

Physios aufgepasst: Anerkennung des Rahmenvertrags noch bis Ende Januar möglich

Sie möchten weiterhin mit den gesetzlichen Kassen abrechnen, haben den Bundesrahmenvertrag bis dato jedoch noch nicht anerkannt? Dann denken Sie bitte daran, die Anerkenntniserklärung rechtzeitig vor Fristende am 31. Januar 2022 vollständig ausgefüllt an die zuständige Arge zu senden.

Vergütung für ergotherapeutische Leistungen steigt um 5,85 Prozent

Wie der GKV-Spitzenverband mitteilt, hat gestern (15. Dezember 2021) die Schiedsstelle entschieden, dass sich die Vergütung für ergotherapeutische Leistungen erhöht. Zum 1. Oktober 2022 gilt eine Erhöhung um 5,85 Prozent. Vom 1. Januar 2022 bis zum 30. September 2022 gibt es zudem einen befristeten Zuschlag von 11,7 Prozent. Die Vereinbarungen …

Logopädie: Meldefrist für Praxismitarbeiter bis Ende Juni verlängert

Stand 14.12.2021. Die Meldefrist für angestellte und freie Mitarbeiter von Logopädie-Praxen ist bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden. Das teilte der Deutsche Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie e. V. (dbs) kürzlich mit. Bis zu diesem Termin muss laut Rahmenvertrag die erste Meldung an die zuständige ARGE erfolgt sein.

Ergo: BMG lehnt Antrag zur Absetzung von Schiedsstellenmitgliedern ab

Mitte November hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über den Antrag des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland e. V. (BED) von Anfang Juli 2021 entschieden. Der BED hatte gefordert, sämtliche unparteiischen Schiedsstellenmitglieder und Schiedsstellenmitglieder des GKV-Spitzenverbandes „aus wichtigem Grund“ (§ 89 Absatz 7 SGB V) abzuberufen und damit aus ihren …

Logopädie: Praxismitarbeiter bis zum 31. Dezember 2021 melden

In Zusammenhang mit der Anerkennung der Rahmenverträge müssen Inhaber einer Logopädie-Praxis ihre Mitarbeiter – sowohl angestellte als auch freie – an die zuständige ARGE melden. Laut Rahmenvertrag muss die erste Meldung spätestens zum 31. Dezember 2021 erfolgt sein.