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Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG

1. Januar 2023: DiGAs liefern Daten in die ePatientenakte, Leistungen von Heilmittelerbringern berücksichtigt

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) müssen ab dem 1. Januar 2023 so programmiert sein, dass die Daten mit Einwilligung des Versicherten in die elektronische Patientenakte übermittelt werden können.
© iStock: everythingpossible


Gleichzeitig müssen die Anbieter von digitalen Gesundheitsanwendungen bei der Antragsstellung in Zukunft auch angeben, in welchem Umfang notwendige Leistungen von Heilmittelerbringern für die Nutzung der DiGA zu erbringen sind. Verordnet ein Arzt eine dieser Gesundheits-Apps über ein Rezept (Muster 16) und erfordert diese App eine Leistung durch Heilmittelerbringer, wird dafür eine Vergütung durch die Krankenkassen fällig. Dazu muss in den bundeseinheitlichen Rahmenverträgen die Vergütung des Aufwands der Heilmittelerbringer bei der therapiebegleitenden Anwendung digitaler Gesundheitsanwendungen geregelt werden.

Das bedeutet für das Genehmigungsverfahren von digitalen Gesundheitsanwendungen, dass dieses auch die erforderlichen begleitenden Leistungen durch Heilmittelerbringer beinhalten muss. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss als zulassende Stelle im Rahmen der Erprobung diese verbindlich feststellen und damit die Abrechenbarkeit dieser Leistungen ermöglichen.

Nach Aufnahme der jeweiligen Gesundheits-App in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen informiert das BfArM den GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände, wenn begleitende Leistungen der Heilmittelerbringer erforderlich sind. Die Vertragspartner vereinbaren dann die jeweilige Vergütung.

Für Praxisinhaber bedeutet das konkret:

• Digitale Gesundheitsanwendungen dürften in Zukunft eine deutlich größere Rolle bei der „Versorgung“ von GKV-Versicherten spielen.
• Für die Ärzte wird es lukrativer sein, eine Gesundheits-App zu verschreiben, als Heilmittel mit Regress-Risiko.
• Praxisinhaber müssen im Auge behalten, welche Patienten solche Apps benutzten und sie dann in die Behandlung integrieren.

Nächster Schritt:

1. Januar 2024: Finanzierung der TI-Anbindung für Heilmittelerbringer ist vereinbart

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