Damit 2026 die Einführung der elektronischen Heilmittel-Verordnung reibungslos abläuft, müssen alle Heilmittelpraxen in der Lage sein, die Verordnung elektronisch abzurufen. Dafür müssen sie sich an die Telematikinfrastruktur anbinden, zunächst ist dieser Anschluss noch vollkommen freiwillig. Die im Zusammenhang mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur verbundenen Ausstattungs- und weiteren Betriebskosten werden ab dem 1.7.2024 allen Heilmittelerbringern auf der Grundlage der entsprechend vereinbarten Finanzierungsregelungen mit dem GKV-Spitzenverband erstattet. (Physiotherapeuten schon ab 2021/22)
Ist die elektronische Ausstellung, Übermittlung oder der elektronische Abruf der jeweiligen Verordnung aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich, ist genau wie bei den elektronischen Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch bei den weiteren vertragsärztlichen Verordnungen auf papierbasierte Verfahren zurückzugreifen.
Für Praxisinhaber bedeutet das konkret:
- Alle Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten können jetzt an der TI teilnehmen und erhalten dafür die Kosten-Pauschalen der Krankenkassen.
- Von diesem Zeitpunkt an haben alle Heilmittelerbringer noch eineinhalb Jahre Zeit, sich mit der TI anzufreunden, dann ist die Anbindung an die TI Pflicht. Das ist wenig Zeit.
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