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Berufsunfähig wegen Corona – Versicherung zahlt

Eine Corona-Infektion mit ihren Spätfolgen ist für Versicherer eine Erkrankung wie jede andere – und damit auch von einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgedeckt, heißt es in einer Mitteilung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
© ArkD

Sowohl beim Abschluss einer BU als auch bei der Leistungsprüfung gelten für Kunden mit einer Covid-19-Infektion die ganz normalen Regeln. Laut § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist „berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann“. In diesem Fall ist der Versicherer verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ursache für die Berufsunfähigkeit spiele dabei keine Rolle.

Auch bei der Gesundheitsprüfung gibt es für Covid-19 keine Sonderregel: Es sei branchenweit üblich, dass eine BU abgeschlossen werden kann, sofern eine vorangegangene Krankheit vollständig ausgeheilt ist und sich auch keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit ergeben haben, heißt es weiter. Sollten nach einer Corona-Erkrankung weiterhin gesundheitliche Einschränkungen wie etwa eine dauerhafte Lungenschädigung bestehen, müsse der Versicherer prüfen, ob eine erhöhte Versicherungsprämie notwendig ist oder auch der Vertrag aufgrund des hohen Risikos nicht abgeschlossen werden kann.

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