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Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG

1. Januar 2026: Alle Heilmittelerbringer müssen an die TI angeschlossen sein

Jetzt ist Schluss mit freiwillig: Alle Heilmittelerbringer mit GKV-Zulassung müssen verpflichtend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Bezahlt wird diese Anbindung durch die Pauschalen aus den Finanzierungsvereinbarungen zwischen GKV und Heilmittelverbänden. Vermutlich werden in den Finanzierungsvereinbarungen auch Vertragsstrafen vereinbart, die dann greifen, wenn Praxen nicht rechtzeitig an die TI angeschlossen sind. Vergleichbare Strafen gibt es im ärztlichen Bereich.
© iStock: ipopba

Für Praxisinhaber bedeutet das konkret:

  • Wer jetzt nicht an die TI angeschlossen ist, wird vermutlich mit Honorarabschlägen rechnen müssen.
  • Und wer jetzt nicht an die TI angeschlossen ist, wird auch immer mehr Diskussionen mit Patienten bekommen, die erwarten, dass die Therapiedokumentation in die eAkte hochgeladen wird. Dazu ist die Heilmittelpraxis gesetzlich verpflichtet und spätestens zu diesem Zeitpunkt gibt es keine rechtlich akzeptable Argumentation mehr, das nicht zu tun.

Nächster Schritt:

1. Juli 2026: Pflicht zur elektronischen Heilmittelverordnung, Heilmittelerbringer müssen sie nutzen

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Wie ein Gesetz entsteht… und wann man darauf Einfluss nehmen kann

Wer vertritt die Interessen der Heilmittelerbringer? Ein Kommentar von Ralf Buchner

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