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Glosse

Schützenhilfe für Amor

Der nette junge Mann im Supermarkt. Ein paar Worte gewechselt, erst schüchtern gelächelt, dann zusammen gelacht. Er mag auch am liebsten die dunkle Schokolade– ach, was hätte daraus werden können. Doch die Chance ist verpasst, man hat keine Nummern ausgetauscht. Ein erneutes Zufallstreffen ist unwahrscheinlich.
© CAPToro

Wie häufig lag das Glück so nah und ist einem doch durch die Finger gerutscht? Wir werden es nie erfahren. Doch eine MFA in Brandenburg wollte dieses Risiko nicht eingehen und nutzte die Gelegenheit, Amor Schützenhilfe zu leisten. In einer Praxis ist das auch gar nicht schwierig, schließlich wird dokumentiert, wer dort ein- und ausgeht. Ein Blick in den Terminkalender offenbart den Namen, der Computer die Kontaktdaten und schon fliegt ein netter Gruß von Telefon zu Telefon. Sollten wir uns daran ein Beispiel nehmen? Ist die Patientendatenbank also das neue Tinder? Ist es vielleicht sogar eine Art Erste-Hilfe fürs Dating in Zeiten, in denen man niemanden im Café, in der Bar oder im Club, ja nicht mal beim Sport kennenlernen kann?

Eher nicht, denn – mal abgesehen von vielen anderen Gründen, die dagegensprechen, Patientendaten für private Zwecke zu missbrauchen – kann es dazu noch teuer werden. Das musste die MFA in Brandenburg erfahren, die sich auf eben diese Art die Telefonnummer eines Patienten organisiert hatte und ihm eine Nachricht schrieb. Dann las das Objekt ihrer Begierde die Nachricht nicht einmal selbst, sondern seine Frau entdeckte sie. Datenschutzbeauftragte, Bußgeld, Ende der Romanze, bevor sie überhaupt begonnen hatte.

Wir wissen nicht, wie ihr Arbeitgeber auf die Aktion reagiert hat. Höchstwahrscheinlich war er aber wenig begeistert. Mit Sicherheit gab es zumindest ein ernsthaftes Gespräch. Vielleicht war es für die MFA sogar mit gesundheitlichen Folgen verbunden. Zumindest in diesem Fall gibt es einen kleinen Silberstreif am Horizont: Denn wenn ein Mitarbeiter nach einen „intensiven Gespräch“ mit seinem Chef zusammenbricht, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. So hat es das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschieden (Az: B 2 U15/19 R). Doch es könnte alles noch gut enden, denn im Falle eines Arbeitsunfalls übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für eine Reha – und hier hat sich ja schon so mancher einen Kurschatten angelacht.

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