Dashboard Berufspolitik
Ein Schritt vor, einer zurück und zwei zur Seite – so sieht die Entwicklung d…
Es ist Fußball-WM, Elfmeterschießen. Der Spieler läuft an, tritt den Ball, die Kamera verfolgt den Schuss, aber kurz bevor man sieht, ob er an den Pfosten, ins Netz, in die Arme des Torhüters oder ganz am Tor vorbei geht, schwenkt die Kamera schon weg auf den nächsten Schützen. Der läuft an, schießt… – und wieder das gleiche Spiel. Ganz schön frustrierend, oder?
Aber kommt Ihnen das vielleicht auch ein bisschen bekannt vor? Da wird ein Konsultationsverfahren zur Reform der Berufsgesetze durchgeführt und dann herrscht seit über einem halben Jahr Schweigen im Walde. Eine Blankoverordnung ist bereits gesetzlich vorgesehen, doch in der Praxis umgesetzt wurde sie noch nicht. Es werden Verhandlungen geführt, aber ständig Termine gerissen – und so weiter und so fort. Der Ball wird getreten, aber wo der landet, wissen wir nicht.
Dementsprechend schwierig ist es, zu erkennen, ob sich in der Heilmittelbranche etwas tut. Also stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe das Dashboard Berufspolitik vor. Es ist ein Messinstrument, das die berufspolitischen Entwicklungen auf einen Blick erkennbar macht. Um zum Fußball-Bild zurückzukehren, wir halten die Kamera drauf, schauen, wo die Bälle landen und notieren den Spielstand. Als Grundlage dienen uns die Pläne der Regierung, wie sie im Koalitionsvertrag festgehalten sind. Es geht also um die drei großen Bereiche Direktzugang, Digitalisierung und mehr Mitsprache im Gemeinsamen Bundesausschuss. Das Dashboard Berufspolitik zeigt, ob wir uns diesen Zielen nähern. Es wird uns also in den kommenden Monaten und Jahren begleiten. In dieser Ausgabe geben wir den Startschuss und erklären, wie es genau funktioniert und wie Sie es für sich nutzen können.
Schauen Sie der Politik auf die Finger und haben Sie einen erfolgreichen Monat.
Ein Schritt vor, einer zurück und zwei zur Seite – so sieht die Entwicklung d…
Berufspolitik ist mehr, als sich von einer Preisverhandlung zur nächsten zu han…
Die Forderung nach einer Beteiligung der Heilmittelerbringer im Gemeinsamen Bund…
Der Direktzugang für Heilmittelerbringer ist schon lange eine Forderung an die …
Stand 15.02.2022. Das Bundesgesundheitsministerium hat kürzlich eine aktualisierte „Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten“ veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Fortschreibung der bereits am 14. Dezember 2021 erstmalig veröffentlichten „Fragen und Antworten“. Auf den 23 Seiten werden Fragen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht beantwortet.
Ines Leibold ist Physiotherapeutin und Praxisinhaberin – und sie ist wütend. Sie ist wütend über die Rahmenbedingungen unter denen sie und ihre Mitarbeiter arbeiten müssen, darüber, dass sie ihren Mitarbeitern nicht das bezahlen kann, was ihnen als Fachkräfte eigentlich zustehen würde, und darüber, dass niemand etwas gegen die Missstände unternimmt. Also hat sie sich selbst an die Arbeit gemacht und eine Petition auf den Weg gebracht, um Politiker und Patienten aufzuklären.
Nicht nur gescheiterte Verhandlungen zwischen den Heilmittelverbänden und der GKV landen immer wieder vor der Schiedsstelle. Auch die Ärzte werden sich wohl bald an die Schiedsstelle wenden müssen. Denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband können sich nicht auf neue Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte einigen, wie die ÄrzteZeitung berichtet.
Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden Möchte man auf seiner Website besondere Schriftarten einsetzen, so kann man diese entweder kostenfrei herunterladen und selbst hosten oder – bequemer und weniger aufwändig – die Schriftarten dynamisch einbauen. Google Fonts ist wohl die beliebteste Variante.
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) schlägt vor, telemedizinische Versorgungszentren (TMVZ) als neue Akteure im Gesundheitswesen zu etablieren. Er findet die analoge Ausrichtung der Versorgungslandschaft nicht mehr zeitgemäß und spricht sich in seinem kürzlich veröffentlichen Positionspapier dafür aus, telemedizinische Versorgungszentren einzurichten, um so die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen und gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Es ist vollbracht! Gemeinsam mit fünf Heilmittelverbänden hat die Buchner & Partner GmbH über fünf Millionen Masken an Praxen in ganz Deutschland geschickt. Hintergrund: Ende November 2021 gab das Bundesministerium für Gesundheit bekannt, dass OP- und FFP2-Masken zu verschenken wären – auch an Heilmittelerbringer. Die Organisation wie Bestellung und Versand an Praxen und Co. sollte von den Verbänden übernommen werden. Um diese Herausforderung zu meistern, haben sich LOGO Deutschland, der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. (BED), podo Deutschland (ZFD), der Bundesverband für Podologie und der Verband deutscher Podologen (VDP) mit Buchner & Partner zusammengeschlossen und dafür gesorgt, dass die Masken nun bei Ihnen angekommen sind.
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter überdurchschnittliche Leistungen bescheinigt, so muss sich dies auch in der Abschlussbeurteilung niederschlagen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz kürzlich entschieden (Az.: 5 Sa 348/20). Denn ein Arbeitszeugnis muss in sich stimmig sein.
Auch in Heilmittelpraxen kommt es hin und wieder vor, dass Mitarbeiter nach einer mündlichen Absprache oder per Handschlag eingestellt werden. Doch ist ein solcher mündlicher Arbeitsvertrag auch wirksam? Muss in Zeiten der Digitalisierung die schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift überhaupt noch gewahrt werden?
Der Frühjahrsputz in der Praxis ist vorbei, Altlasten sind aussortiert und Platz für Neues geschaffen. Nun ist es an der Zeit, Vorräte wieder aufzufüllen und die Praxis mit dem ein oder anderen hübschen Accessoire zu verschönern. Wir haben Tipps für Sie, wie Sie dabei die Ausgaben im Zaum halten:
Wann haben Sie sich das letzte Mal dem äußeren Erscheinungsbild Ihrer Praxisräume gewidmet? Vielleicht ist das ja auch bei Ihnen schon Jahre her. Wenn ja, dann setzen Sie doch einmal die Patientenbrille auf und machen Sie einen kritischen Rundgang durch die Praxis. Denn Patienten nehmen ein modernes und frisches Erscheinungsbild der Praxis durchaus wahr. Die Räume lassen sich oft mit kleinen Kniffen modernisieren. Hier die ersten Schritte:
Zuhause kommt es häufiger vor, dass wir zum Saisonwechsel unseren Kleiderschrank ausmisten oder die Küche von Altlasten befreien. Machen Sie dies aber auch regelmäßig in der Praxis? Das sollten Sie. Denn so schaffen Sie nicht nur Platz, Sie sorgen auch für Ruhe und Struktur in den Räumen. Der große Vorteil ist, dass Sie einen exakten Überblick über den Ist-Zustand der Praxis haben.
Mein persönlicher Favorit ist das thermoplastische Schienenmaterial, da es die Grundlage für die Erstellung einer ergotherapeutischen Schiene ist. Für mich als Ergotherapeut in einer Praxis für Handtherapie darf mein Schienenbaukoffer also nicht fehlen.
Es ist immer schön, wenn der Schmerz nachlässt. Darum wundert es Sie auch sicher nicht, wenn Patienten mit einem Lächeln nach Hause gehen, nachdem Sie ihre Verspannung im Nacken- und Schulterbereich behandelt haben. Aktuelle Studien zeigen jetzt jedoch, dass vielleicht noch mehr hinter dem zufriedenen Gesichtsausdruck steckt. Denn die Ergebnisse deuten darauf hin, dass es Wechselwirkungen zwischen depressiven Störungen und dem muskulären Bindegewebe im Nacken-Schulter-Bereich gibt. Lassen sich Depressionen also einfach wegrollen?
Ob Praxis-Flyer oder eigene Homepage – Werbung gehört auch in Therapiepraxen zum Alltag. Doch aufgepasst: Bei der Beschäftigung eines selbständigen Grafikers oder freien Journalisten kann die Künstlersozialabgabe fällig werden. Und das wissen Praxisinhaber oft nicht.
Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) ist kürzlich die S1-Leitlinie „Neurologische Manifestationen bei Covid-19“ aktualisiert und erweitert worden.
Fallen aufgrund von Kurzarbeit Arbeitstage vollständig aus, muss dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden (Az.: 9 AZR 225/21).
Wir sehen rot, wenn wir wütend sind. Verliebte sehen alles durch die rosarote Brille. Schwarzseher blicken düster in die Zukunft. Farben und Emotionen hängen eng miteinander zusammen. Und so sehen wir nicht nur bei Wut rot, wir werden auch schneller aggressiv, wenn wir die Farbe Rot sehen. Denn warme Töne wirken anregend. Wer sich über die Wirkung der verschiedenen Farben bewusst ist, kann sie gezielt einsetzen: im Praxislogo, an den Wänden, bei der Deko, auf der Website, in der Kleidung, …
Pflanzen in der Praxis sind nicht nur dekorativ, sie können auch das Wohlbefinden bei Patienten und Mitarbeitern fördern. Sowohl bei der Auswahl als auch bei ihrem Standort sollten Sie jedoch einige Hygienevorschriften beachten.
Warum würde ich ausgerechnet Melkfett und die Einreibung retten? Nun, ich bin ursprünglich staatlich geprüfte Masseurin und medizinische Bademeisterin, bevor ich die Ausbildung zur Physiotherapeutin dranhängte.
Seit über einem Jahr könnte es einen Vertrag über die sogenannte Blankoverordnung geben. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geschaffen, die Heilmittel-Richtlinie ist schon seit langem vorbereitet. Und wenn die Heilmittel-Schiedsstelle ihren gesetzlichen Auftrag ernst genommen hätte, dann gäbe es Anfang 2022 bereits diverse Schiedssprüche zum Thema Blankverordnung. Davon sind wir leider noch weit entfernt.
Ziel der Blankoverordnung ist Folgendes: Ein Vertragsarzt legt eine Diagnose und Indikation für eine Heilmittelbehandlung fest. Die Heilmittelerbringer sollen dann selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen können (§ 125a Abs. 1 SGB V). Mit diesem Kompetenzzuwachs geht aber auch eine eigene und damit erhöhte Verantwortung vor allem auch für die Wirtschaftlichkeit dieser einher. Und die Gesetzesbegründung ist da eindeutig: „Die Wirtschaftlichkeit muss gewahrt bleiben“.
Die Nagelspangenbehandlung gilt derzeit als ärztliche Leistung. Doch das soll sich bald ändern, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt. Denn sofern das Bundesgesundheitsministerium gegen den Beschluss des G-BA keine Einwände hat, können Ärzte die podologische Nagelspangenbehandlung voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 als Heilmittelleistung verordnen.
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sucht für seinen Expertenpool weitere ehrenamtliche Mitglieder für die kommenden zwei Jahre. Bewerben können sich Personen, die praktische oder wissenschaftliche Erfahrung aus der (digitalen) Gesundheitsversorgung mitbringen und über Sektoren- wie Berufsgrenzen hinausschauen, so der G-BA.
Nachdem Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen hatten, gingen mehr als 70 Verfassungsbeschwerden von aktuell etwa 300 Klägern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein – viele mit Eilanträgen. Die Richter haben für ihre Entscheidung ein Musterverfahren ausgewählt und einen Eilantrag gegen die Impfpflicht abgelehnt – das Gesetz kann also zunächst umgesetzt werden. Im Hauptverfahren muss jedoch noch geprüft werden, ob die Impfpflicht verfassungsgemäß ist.
Für besonders gefährdete Personengruppen empfiehlt die STIKO eine zweite Auffrischimpfung. Dazu zählen u. a. Personen über 70 Jahre, solche mit einer Immunschwäche sowie Menschen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten. Die STIKO begründet ihre Empfehlung mit aktuellen Daten, die zeigen, dass die Schutzwirkung des ersten Boosters gegen eine Infektion mit der Omikron-Variante bereits nach wenigen Monaten nachlässt.
Eine rote Meldung der Corona-Warn-App soll in Zukunft nicht mehr als Begründung für einen PCR-Test ausreichen. Es soll dann zunächst ein Antigen-Schnelltest im Testzentrum durchgeführt werden, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt. Das gilt auch für Risikopatienten sowie Personen, die in medizinischen Einrichtungen und der Pflege arbeiten. Die Auswertung ihrer PCR-Tests soll dann aber Priorität in den Laboren haben.
Stand: 03.02.2022. Aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) geht hervor, dass für Steuerpflichtige, die unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich durch die Corona-Pandemie betroffen sind, steuererleichternde Maßnahmen verlängert wurden (wir berichteten).
Patienten können auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie suchen, die Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen dürfen. Die Suche erfolgt nach Ort oder Postleitzahl. Zudem ist es in manchen Fällen möglich, nach „Besonderen Leistungen“ zu filtern.
Unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) wurde zum ersten Mal eine S3-Leitlinie zur Behandlung von Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Die Leitlinie gibt u. a. wichtige Hinweise für die Prävention des nicht-spezifischen Rückenschmerzes durch körperliche Aktivität. Dies sei ein zentraler Baustein zur Minderung der Chronizität im Erwachsenenalter.
FFP2-Masken sind eigentlich Einmalprodukte. Doch viele von ihnen schützen auch noch bei mehrfachem Gebrauch vor einer Virusinfektion, wie ein Forscherteam der Hochschule München herausfand. Die Ergebnisse wurden kürzlich auf dem Online-Speicherdienst Zenodo veröffentlicht.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) verzeichnet Rekordzahlen bei Verdachtsmeldungen auf Covid-19 als Berufskrankheit (BK). Bis einschließlich 31. Dezember 2021 wurden gut 132.000 Verdachtsfälle gemeldet. Rund zwei Drittel der Fälle hat die BGW bisher als Berufskrankheit anerkannt, in der stark betroffenen Branche „Kliniken“ sogar fast drei Viertel.
Stand 27.01.2022. Praxisinhaber von Physiotherapiepraxen haben nun noch drei weitere Monate Zeit, den neuen Versorgungsvertrag anzuerkennen. Das Bundesgesundheitsministerium hat gestern entschieden, dass eine verspätete Abgabe der Anerkenntniserklärung bis zum 30. April 2022 toleriert wird – und folgt damit der Empfehlung des GKV-Spitzenverbands.
Bereits im Oktober 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte beschlossen. Diese wurden nun im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind am 22. Januar 2022 in Kraft getreten. U. a. zählt dazu die Möglichkeit, dass Heilmittelleistungen per Videotherapie erbracht werden können.
Stand 24.01.2022. Videotherapie ist aktuell aufgrund der Corona-Sonderregelungen erlaubt. Bis zum 31. Dezember 2021 sollten die maßgeblichen Physiotherapie-Verbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie der GKV-Spitzenverband über die Rahmenbedingungen der regelhaften Leistung der Videotherapie in der Physiotherapie entscheiden.