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Datenschutz?…! Neue Dynamik bei dynamischen Diensten

Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden

Möchte man auf seiner Website besondere Schriftarten einsetzen, so kann man diese entweder kostenfrei herunterladen und selbst hosten oder – bequemer und weniger aufwändig – die Schriftarten dynamisch einbauen. Google Fonts ist wohl die beliebteste Variante.

Nutzt man Google Web Fonts dynamisch bedeutet dies, dass bei jedem Nutzer, der die Website besucht, automatisch eine Verbindung zum Google-Server aufgebaut wird und die Schriftart zugeladen wird. Dieser Vorgang dauert nur einen Bruchteil einer Sekunde. Dabei wird zumindest die IP-Adresse des Nutzers übertragen. Und damit ein personenbezogenes Datum.

Ein vielbeachtetes Urteil vom LG München hat nun entschieden, dass die dynamische Nutzung von Google Fonts ohne Einwilligung ein Verstoß gegen die DSGVO darstellt und dem Nutzer daher Unterlassungsanspruch sowie ein Schadensersatzanspruch in Höhe 100,00 Euro zusteht. Inhaltlich überzeugt das Urteil nicht vollends.

Dennoch sollte man prüfen, ob man Google Fonts oder andere dynamische Dienste nutzt und diese erst dann geladen werden, wenn der Nutzer über ein Consent-Tool eingewilligt hat. Offengeblieben ist bei dem Urteil übrigens, ob eine Einwilligung auch tatsächlich hilft, da die Übertragung von Daten in die USA weiterhin rechtlich nicht vollends geklärt ist. Es ist daher weiterhin nicht sicher, US-Dienste zu nutzen. Hier bedarf es zeitnah höchstrichterlicher Entscheidungen, die praktisch umsetzbar sind – für die US-Dienste und für die Kunden in Deutschland. Diese Ungewissheit darf kein Dauerzustand werden oder mittlerweile eher bleiben.

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