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G-BA: Beschluss zur Heilmittelbehandlung per Teletherapie in Kraft getreten

Bereits im Oktober 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte beschlossen. Diese wurden nun im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind am 22. Januar 2022 in Kraft getreten. U. a. zählt dazu die Möglichkeit, dass Heilmittelleistungen per Videotherapie erbracht werden können.
© Logopädie Ute Wagner

Welche Behandlungen Therapeuten auch telemedizinisch durchführen können, bestimmen die Vertragspartner der bundeseinheitlichen Verträge, also der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände für die jeweiligen Heilmittelbereiche. Zum Beschluss des G-BA gehört zudem die Ergänzung von thermischen Anwendungen als ergänzendes Heilmittel in der Ergotherapie. Diese Änderung tritt am 1. April 2022 in Kraft (wir berichteten)

Hinweis: Bis 31. März 2022 ist die Heilmittelbehandlung per Teletherapie als Teil der Corona-Sonderregelungen möglich.

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