Da GKV-Versicherte bisher bei der Suche nach einer geeigneten Praxis noch nicht auf ein Verzeichnis der zugelassenen Heilmittelpraxen zurückgreifen konnten, hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband damit beauftragt (s. § 124 Abs. 2 SGB V), auf seiner Internetseite eine „Heilmittelerbringerliste“ zur Verfügung zu stellen. Die dort hinterlegten Daten beruhen auf Angaben, die dem GKV-Spitzenverband von den ARGEn übermittelt werden. Entscheidend dafür, ob eine Praxis in der Liste auftaucht, ist die Zulassung.
Tipp: Prüfen Sie, ob die Daten zu Ihrer Praxis korrekt und vollständig sind. Mit Ergänzungen und Berichtigungen können Sie sich direkt an ihre zuständige ARGE wenden. Falls Sie das Heilmittel-Webportal (www.zulassung-heilmittel.de) nutzen, können Sie im Abschnitt „Öffentliche Informationen“ die Daten zu Ihrer Praxis verwalten und aktualisieren, die an den GKV-Spitzenverband für die Heilmittelerbringerliste übermittelt werden. Dort können Sie etwa Telefonnummer, E-Mail und Internetseite der Praxis angeben und Angaben machen, ob Ihre Praxis barrierefrei und einen rollstuhlgerechten Zugang hat.
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