Stand 27.01.2022. Praxisinhaber von Physiotherapiepraxen haben nun noch drei weitere Monate Zeit, den neuen Versorgungsvertrag anzuerkennen. Das Bundesgesundheitsministerium hat gestern entschieden, dass eine verspätete Abgabe der Anerkenntniserklärung bis zum 30. April 2022 toleriert wird – und folgt damit der Empfehlung des GKV-Spitzenverbands.
Hintergrund für die Fristverlängerung ist die niedrige Quote an Anerkenntniserklärungen, die die ARGEn bisher erhalten haben. Bis zum 24. Januar 2022 – also einer Woche vor Ablauf der ursprünglichen Frist – hatten erst 59,9 Prozent der Praxen den neuen Vertrag anerkannt, wie uns der GKV-Spitzenverband mitteilt. Wie nun die Physiotherapeuten hatten auch die Podologen sowie die Logopäden die GKV bereits bei der Anerkennung der Verträge #zappelnlassen. Auch deren Fristen waren daraufhin verlängert worden (wir berichteten).
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