up|unternehmen praxis

Wirtschaftlichkeitsprüfung: KBV und GKV-SV können sich nicht auf Rahmenvorgaben einigen

Nicht nur gescheiterte Verhandlungen zwischen den Heilmittelverbänden und der GKV landen immer wieder vor der Schiedsstelle. Auch die Ärzte werden sich wohl bald an die Schiedsstelle wenden müssen. Denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband können sich nicht auf neue Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte einigen, wie die ÄrzteZeitung berichtet.
© champlifezy@gmail.com

Das TSVG sieht vor, dass Ärzte bei Regressen nur den Differenzbetrag zwischen der ärztlich verordneten und der wirtschaftlichen Leistung erstatten müssen und nicht die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich betrachteten Leistung. Darüber, wie dies umgesetzt werden soll, können sich die Verhandlungspartner nicht einigen. Im vergangenen Jahr hatte der GKV-Spitzenverband die Rahmenvorgaben zu Ende Oktober 2021 gekündigt. Dennoch gelten die alten Vorgaben weiter bis sich die Verhandlungspartner auf neue geeinigt haben bzw. eine Entscheidung der Schiedsstelle vorliegt.

Außerdem interessant:

Die Blankoverordnung – neues Denkmuster in der Heilmittelversorgung

Vier gute Gründe, warum sich niemand vor mehr Behandlungsfreiraum sorgen muss

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x