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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab

Nachdem Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen hatten, gingen mehr als 70 Verfassungsbeschwerden von aktuell etwa 300 Klägern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein – viele mit Eilanträgen. Die Richter haben für ihre Entscheidung ein Musterverfahren ausgewählt und einen Eilantrag gegen die Impfpflicht abgelehnt – das Gesetz kann also zunächst umgesetzt werden. Im Hauptverfahren muss jedoch noch geprüft werden, ob die Impfpflicht verfassungsgemäß ist.
© iStock: Ulf Wittrock

Das Gericht entschied sich dagegen, die Regelung aktuell auszusetzen, da es davon ausgeht, dass die Impfung mit einer „sehr geringen Wahrscheinlichkeit“ zu gravierenden Folgen führt. Wäre infolge eines Stopps der Impfplicht die Impfquote in den betroffenen Einrichtungen zu niedrig, würde die Gefahr steigen, dass sich Mitarbeiter infizieren und so die vulnerablen Gruppen anstecken. Die vom Gericht befragten Sachverständigen waren sich einig, dass die Impfung auch einen guten Schutz gegen die Omikron-Variante bietet. „Vor diesem Hintergrund überwiegen letztlich die Nachteile, mit denen bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der angegriffenen Regelung für den Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen wäre“, heißt es in der Begründung.

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