Die Nagelspangenbehandlung gilt derzeit als ärztliche Leistung. Doch das soll sich bald ändern, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt. Denn sofern das Bundesgesundheitsministerium gegen den Beschluss des G-BA keine Einwände hat, können Ärzte die podologische Nagelspangenbehandlung voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 als Heilmittelleistung verordnen.
Der G-BA hat in der Heilmittel-Richtlinie festgelegt, wann eine podologische Nagelspangenbehandlung ärztlich verordnet werden kann. Sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen, ist dies bei eingewachsenen Fußnägeln in allen drei Krankheitsstadien der Fall. Die HeilM-RL regelt zudem den genauen Leistungsumfang und beschreibt, in welchen Situationen eine Ärztin oder ein Arzt einzubeziehen ist.
Mehr dazu finden Sie auf der Website des G-BA.
Außerdem interessant:
Schöne Füße für ganz Deutschland
Themenschwerpunkt 2.2022: Dauerbaustelle Versorgungsverträge