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BGW: Rekordzahlen bei Covid-19 als Berufskrankheit

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) verzeichnet Rekordzahlen bei Verdachtsmeldungen auf Covid-19 als Berufskrankheit (BK). Bis einschließlich 31. Dezember 2021 wurden gut 132.000 Verdachtsfälle gemeldet. Rund zwei Drittel der Fälle hat die BGW bisher als Berufskrankheit anerkannt, in der stark betroffenen Branche „Kliniken“ sogar fast drei Viertel.
© iStock: SIphotography

Covid-19 wird laut BGW unter der BK-Nummer 3101 gelistet. Dazu gehören „Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“. Von den aktuell knapp 87.000 anerkannten BK-Fällen werden etwa 2.100 vom Reha-Management der BGW unterstützt. Sie sind langfristig schwerer erkrankt und fallen somit unter die Definition des Post-Covid-Syndroms. Insgesamt erwartet die BGW Langzeitfolgen bei bis zu drei Prozent der BK-Fälle.

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