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Corona-Hygienepauschale: PKV zahlt bis Ende März 2022

Bereits seit dem Frühjahr 2020 zahlt die Private Krankenversicherung (PKV) eine Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Behandlung. Wie die PKV nun mitteilt, wurde diese Regelung über den 31. Dezember 2021 erneut verlängert und gilt nun bis Ende März 2022.
© Black Lollipop


Im Zuge dessen wurde auch die Möglichkeit zur Behandlung per Videotherapie bis Ende März 2022 verlängert. Wie bisher, muss diese ausdrücklich zwischen dem Patienten und Ihnen vereinbart worden, therapeutisch sinnvoll und als Behandlung geeignet sein. Zudem sollte der behandelnde Arzt auf der Verordnung auch weiterhin den folgenden Zusatz angeben: „ggf. auch per Videotherapie“.

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