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Corona-Sonderregelungen – Eine Übersicht

Thema Sonderregelung Befristet bis
Videotherapie

GKV

Es ist weiterhin möglich, Patienten telemedizinisch zu behandeln und dies mit der GKV abzurechnen. Voraussetzung: Die Videotherapie ist aus therapeutischer Sicht möglich und sinnvoll und die Patienten sind damit einverstanden.

Quelle: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#heilmittel

31. März 2022
Videotherapie PKV Die Behandlungen von Privatversicherten per Videotherapie wird weiterhin anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z. B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“.

Quelle: https://tinyurl.com/yckweh5e

31. März 2022
Folgeverordnung nach telefonischer Anamnese Ärzte können Folgeverordnung weiterhin auch nach einer telefonischen Anamnese ausstellen, wenn sie den Patienten bereits aufgrund derselben Erkrankung persönlich untersucht haben. Die Verordnung kann dann per Post versendet werden.

Quelle: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#heilmittel

31. März 2022
Entlassmanagement

Arbeitsunfähigkeit

Es gilt weiterhin die Regelung, dass Krankenhausärzte im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für 14 statt sonst sieben Kalendertage nach der Entlassung bescheinigen können.

Quelle: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#arbeitsunfahigkeits-richtlinie

31. Mai 2022
Entlassmanagement

Heilmittel

Krankenhausärzte können im Rahmen des Entlassmanagements Heilmittel für eine Dauer von bis zu 14 Tagen (sonst sieben Tage) nach der Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen.

Quelle: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#heilmittel

31. Mai 2022
Hygiene-Pauschale

GKV

Für die Dauer der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes können zugelassene Leistungserbringer einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen.

Quelle: https://tinyurl.com/3kac63sw

31. März 2022
Hygiene-Pauschale

PKV

Heilmittelerbringer erhalten weiterhin eine Hygiene-Pauschale von 1,50 Euro pro Behandlung.

Quelle: https://tinyurl.com/yckweh5e

31. März 2022
Hygiene-Pauschale DGUV Die Abrechnungsmöglichkeit des Hygienezuschlags für Heilmittelerbringer wird bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fortgeführt.

Quelle: https://tinyurl.com/2x9hb78k

31. März 2022
Hygiene-Pauschale Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Zugelassene Leistungserbringer können einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen.

Quelle: https://tinyurl.com/mryhm8nh

31. März 2022
Verordnungen bleiben trotz Unterbrechung gültig Die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, ist ausgesetzt.

Quelle: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#heilmittel

31. März 2022
Unterbrechungsfristen DGUV Bei Akutpatienten sind Unterbrechungen von bis zu 14 Kalendertagen zulässig, bei Langzeitbehandlungen von bis zu 28 Tagen.

Quelle: DGUV-Pressestelle

31. März 2022
Telefonische Krankschreibung Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen können sich weiterhin telefonisch für bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Eine Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich.

Quelle: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#arbeitsunfahigkeits-richtlinie

Das gilt auch für die Bescheinigung bei Erkrankung des Kindes (Formular 21)

Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_VL-Sonderregelungen.pdf

31. März 2022
Post-COVID-19-Syndrom besonderer Verordnungsbedarf Seit dem 1. Juli 2021 gehört die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ zur Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe.

Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_52751.php

unbefristet
Corona-Arbeitsschutzverordnung Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt seit 1. Juli 2021 und sieht u. a. weiterhin regelmäßige Testangebote und Kontaktbeschränkungen am Arbeitsplatz vor.

Quelle: https://tinyurl.com/a8fexu4a

19. März 2022
Post-COVID-19-Syndrom besonderer Verordnungsbedarf Seit dem 1. Juli 2021 gehört die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ zur Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe.

Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_52751.php

unbefristet
Corona-Arbeitsschutzstandards der BGW Ergänzung: Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen (Patienten, Bewohner, Pflegende/zu Betreuende, andere Beschäftigte) ist eine FFP2Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske ohne Ausatemventil zu tragen.

Quelle: https://tinyurl.com/5cvs5ez7

unbefristet
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