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PKV: Hygienepauschale und Videotherapie bis Ende März 2021 verlängert

Die Infektionszahlen steigen hierzulande immer noch an, wodurch auch die Anforderungen an Hygiene und Patientensicherheit in Praxen unverändert hoch sind. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) informierte nun in einer aktuellen Mitteilung (16. Dezember 2020), dass die Hygiene-Pauschale von 1,50 Euro je Behandlung für Heilmittelerbringer erneut verlängert wird – und zwar bis Ende März 2021.
© iStock: Xsandra

Das gilt auch für die Anerkennung und Erstattung von Behandlungen per Videotherapie im Heilmittelbereich. Die Videotherapie muss ausdrücklich zwischen Therapeuten und Versicherten vereinbart werden, für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll und für die Behandlung geeignet sein, heißt es in der Mitteilung weiter. Ärzte sollten zudem die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, etwa durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“.

Die Mitteilung finden Sie hier.

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