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Kabinett verlängert Corona-Arbeitsschutzverordnung bis Ende April 2021

Die aktuell gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wäre zum 15. März 2021 ausgelaufen. Nun hat das Bundeskabinett sie bis zum 30. April 2021 verlängert. Die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte bleiben damit weitgehend unverändert in Kraft, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt.
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Arbeitgeber sind damit weiterhin u.a. verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, wenn dem keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Bei gemeinsam genutzten Räumen gilt eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person. Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten müssen diese in feste, möglichst kleine Arbeitsgruppen einteilen und es gilt die Verpflichtung zur Bereitstellung und Benutzung hochwertiger Masken.

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