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Urteil: Arbeitgeber dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung infrage stellen

Legen Arbeitnehmer direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vor, die bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist datiert ist, können Arbeitgeber eine Gehaltsfortzahlung für diese Zeit verweigern (AZ: 5 AZR 149/21). Das ist laut Bundesarbeitsgericht dann rechtens, wenn der Beschäftigte auf Rückfrage des Arbeitgebers die Krankheit nicht weiter belegen kann. Infrage dafür komme eine Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht.
© Antonio Guillem


Zu diesem Urteil führte ein Fall, bei dem eine kaufmännische Angestellte gegen die Entscheidung ihres Arbeitgebers geklagt hatte, weil dieser die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einschließlich Fahrtgeld ablehnte. Er zweifelte die Arbeitsunfähigkeit an, da die Frau am Tag der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hatte, die bis zum Monatsende (und damit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses) ausgestellt war. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen sprach der Frau zunächst die Entgeltfortzahlung zu. Der Fall landete vor dem Bundesarbeitsgericht, welches zugunsten des Arbeitgebers urteilte. Die Begründung: Die Klägerin hätte beweisen müssen, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat. Trotz eines Hinweises des Senats sei sie dem Nachweis jedoch nicht nachgekommen.

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