Urteil: Arbeitgeber dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung infrage stellen
Legen Arbeitnehmer direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vor, die bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist datiert ist, können Arbeitgeber eine Gehaltsfortzahlung für diese Zeit verweigern (AZ: 5 AZR 149/21). Das ist laut Bundesarbeitsgericht dann rechtens, wenn der Beschäftigte auf Rückfrage des Arbeitgebers die Krankheit nicht weiter belegen kann. Infrage dafür komme eine Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht.