Wie der GKV-Spitzenverband mitteilt, hat gestern (15. Dezember 2021) die Schiedsstelle entschieden, dass sich die Vergütung für ergotherapeutische Leistungen erhöht. Zum 1. Oktober 2022 gilt eine Erhöhung um 5,85 Prozent. Vom 1. Januar 2022 bis zum 30. September 2022 gibt es zudem einen befristeten Zuschlag von 11,7 Prozent. Die Vereinbarungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Hintergrund des temporären Zuschlags sind die verzögerten Verhandlungen. Eigentlich hätte die neue Vergütung bereits im Frühjahr 2021 feststehen sollen. Die Verzögerung könne laut GKV-Spitzenverband nicht zulasten der Therapeuten gehen. Darüber hinaus profitieren Ergotherapeuten zukünftig u. a. von vertraglich klar geregelten Regelleistungszeiten und Zeiten für Vor- und Nachbereitung, heißt es in der Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands. Der nächste Schritt sei nun, die Rahmenbedingungen für die Videotherapie als regelhafte Versorgung zu verhandeln.
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