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Ergo: BMG lehnt Antrag zur Absetzung von Schiedsstellenmitgliedern ab

Mitte November hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über den Antrag des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland e. V. (BED) von Anfang Juli 2021 entschieden. Der BED hatte gefordert, sämtliche unparteiischen Schiedsstellenmitglieder und Schiedsstellenmitglieder des GKV-Spitzenverbandes „aus wichtigem Grund“ (§ 89 Absatz 7 SGB V) abzuberufen und damit aus ihren Ämtern zu entheben.
© iStock: utah778

Das BMG sieht jedoch keinen wichtigen Grund für eine Abberufung der Schiedsstellenmitglieder. Es ist nun davon auszugehen, dass die Schiedsstelle ihre Arbeit wieder aufnimmt. Der GKV-Spitzenverband hat bereits einen Antrag gestellt, in einem Schiedsverfahren die Preise für die Ergotherapie sowie den Rahmenvertrag festzusetzen.

Das größte Problem dabei: Gesetzliche Fristen werden schon lange einfach missachtet – nicht nur bei den Rahmenverträgen, auch bei der Blankoverordnung, über die schon längst hätte entschieden werden sollen. Mehr dazu lesen Sie auch in dem Interview mit Rechtsanwalt & Notar a.D. Franz O. Schneider, der den BED vertritt.

Mehr dazu auch in der Aufzeichnung unseres up_Nachrichten Webcasts vom 1. Dezember 2021.

Außerdem interessant:

Podcast: Steht der GKV-Spitzenverband eigentlich über dem Gesetz?

Ergotherapie: Schiedsverfahren bis auf weiteres ausgesetzt

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Andrea Hombach
03.12.2021 8:11

Wir haben sehr viel Hoffnung in die Schiedsverfahren gelegt um… Weiterlesen »

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