Themenschwerpunkt 2.2022: Dauerbaustelle Versorgungsverträge
Die richtig gute Nachricht vorweg: Es gibt seit Anfang 2022 nur noch fünf Verträge, die die Einbindung von Heilmittelerbringern in die GKV-Versorgung regeln. Das ist deutlich besser als früher, als es viele, sehr viele Verträge auf Landesebene und je Kassenart gab. Die richtig schlechte Nachricht: Die Zielsetzung des Gesetzgebungsverfahrens (TSVG) wurde nicht erreicht, jedenfalls nicht bei der Neuverhandlung der Versorgungsverträge zwischen GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden.