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Ergotherapie: Fragen-Antworten-Katalog zum neuen Rahmenvertrag veröffentlicht

Der GKV-Spitzenverband hat zusammen mit dem Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e. V. (BED) und dem Deutschen Verband Ergotherapie (DVE) einen Fragen-Antworten-Katalog (FAK) zum neuen Rahmenvertrag für Ergotherapie veröffentlicht. Derzeit umfasst der FAK 60 Fragen, wird aber fortlaufend aktualisiert.
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Der neue Rahmenvertrag gilt seit dem 1. Januar 2022. Die darin enthaltenen Regelungen gelten auch für Verordnungen, die vorher ausgestellt worden sind, solange mindestens eine Behandlung nach dem 31. Dezember 2021 erfolgt ist (s. Frage Nr. 3 im FAK). Weitere Themen im Fragen-Antworten-Katalog sind u. a. Behandlungsbeginn, Fortbildungen, Korrekturen, die Unterbrechungsregel, die Verordnungsrückseite und Zuzahlung. Die Anerkenntniserklärung zum neuen Rahmenvertrag ist bis zum 30. Juni 2022 bei der jeweiligen ARGE Heilmittel einzureichen.

Den FAK finden Sie hier: https://tinyurl.com/4r8f4768

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Katja Schmidinger
07.01.2022 10:44

Ich bin entsetzt, dass alle so feiern. Kann jemand erklären,… Weiterlesen »

Marc
08.01.2022 7:42
Antworten an  Katja Schmidinger

Du kannst natürlich auch im Januar abrechnen, halt zu den… Weiterlesen »

Sabrina
11.01.2022 20:04
Antworten an  Marc

Nein, dass ist so nicht möglich. Laut FAK geht hervor,… Weiterlesen »

Sabrina
11.01.2022 20:01
Antworten an  Katja Schmidinger

Ich sehe es tatsächlich genauso. Gerade wenn man erst seine… Weiterlesen »

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