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31.03.2021 – TI-Anbindung: Und was kostet mich der Spaß?

Vereinbarungen zu den Rahmenbedingungen
Soll ich‘s wirklich machen oder lass ich’s lieber sein? Ab dem 1. Juli 2021 können sich Inhaber von Physiotherapiepraxen freiwillig an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen. Mit in die Entscheidung einfließen wird, wie hoch die Kosten für die Anbindung sein werden, die bis zum 31. März 2021 feststehen müssen.
© iStock: TwilightEye

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Krankenkassen für die Kosten, die für die TI-Ausstattung der Praxen und den laufendenden Betrieb anfallen, aufkommen müssen – auch wenn Sie sich freiwillig an die TI anschließen lassen. Bis zum 31. März 2021 müssen der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände für die Rahmenbedingungen einen entsprechenden Vertrag vereinbart haben.

Für Sie bedeutet das:

Die (finanziellen) Rahmenbedingungen für die freiwillige Teilnahme an der TI sind bekannt, nun können Sie genau durchrechnen, wie viel Sie die Anbindung kostet. Zwar werden auch Kosten für den laufenden Betrieb übernommen, ob diese jedoch den gesamten Mehraufwand auffangen, ist bis dato fragwürdig. Denn der Faktor Personalkosten wird beispielsweise nicht berücksichtigt. Je nachdem, wie reibungslos die Installation und der laufende Betrieb sind, muss mehr oder weniger Manpower in die Problemlösung gesteckt werden – etwa für das Durchführen von Updates, für die Kommunikation mit dem Dienstleister, etc.

Tipp: In unserem Themenschwerpunkt up|Ausgabe 12-2019 haben wir das Thema Digitale-Versorgung-Gesetz und Telematikinfrastruktur näher beleuchtet.

 

Erstattung nicht kostendeckend?

Ein Gynäkologe aus Berlin rechnete 2018 auf Basis der damals geltenden Erstattungskosten einmal genauer nach, ob diese auch tatsächlich kostendeckend sind. Das Ergebnis wurde in der Medical Tribune veröffentlicht: Demnach stehe in der 10-Jahres-Betrachtung für die Einzelpraxis durchschnittlich den 34.018 Euro Kosten 13.725 Euro an Erstattungen gegenüber. Der Arzt trage langfristig ca. 60 Prozent der Kosten, da könne keine Rede von „die Kosten voll erstattet“ und „die laufenden Betriebskosten voll erstattet“ sein.

Die Basis seiner Berechnung war eine Gegenüberstellung der Kosten und Erstattungen. Wo notwendig, fügte er den Kosten die Umsatzsteuer hinzu, da Ärzte sie nicht steuerlich geltend machen können. Da die Kosten für Hard- und Software-Erneuerung, die Lohnentwicklung in den kommenden Jahren und die Stunden ärztlicher Arbeitszeit unkalkulierbar seien, setze der Gynäkologe diese nicht an. Die tatsächlichen Kosten würden also noch viel höher ausfallen.

Das Fazit des Gynäkologen: Kein Kaufmann, kein Freiberufler, kein wirtschaftlich Denkender würde bei klarem Verstand eine solche Investition mit mindestens 60 Prozent Verlust vornehmen, wie sie von Ärzten gefordert würde. Andererseits drohe den Vertragsärzten bei Nichtteilnahme Sanktionen auf ihr GKV-Honorar.

 

 Aktuelle Kosten für die Anschaffung und den laufenden Betrieb

In welcher Höhe die Kosten für die Anbindung und den Betrieb der TI ab dem 1. Juli 2021 übernommen werden, können wir zum jetzigen Zeitpunkt natürlich nicht sagen. Und auch im laufenden Betrieb sind natürlich Änderungen möglich. Das sieht man am Beispiel der Ärzte und Psychotherapeuten, die die TI ja bereits seit einem halben Jahr nutzen (müssen). Hier gab es bereits mehrere Anpassungen – zuletzt im August 2019 – und es wird vermutlich auch zukünftig Änderungen geben. Kommen etwa neue TI-Anwendungen hinzu oder entwickelt sich der Markt anders als erwartet, können die KBV und GKV-Spitzenverband die TI-Finanzierungsvereinbarung anpassen.

So ist der aktuelle Stand der Dinge, Januar 2020:

  • Einmalig 1.549 Euro für die Erstausstattungspauschale, die die notwendigen Kosten für einen Konnektor und ein Kartenterminal zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) decken soll. Sie setzt sich zusammen aus: 1.014 Euro für den Konnektor und 535 Euro für das Kartenterminal.
  • Einmalig 900 Euro als „TI-Startpauschale“. Sie deckt die Anschlussgebühr an das virtuelle private Netzwerk (VPN), die Installation, den Praxisausfall während der Installation, Anpassungen an das Praxisverwaltungssystem und den Zeitaufwand für das Versichertenstammdatenmanagement in der Startphase ab.
  • 248 Euro pro Quartal für die Wartung der Komponenten und Updates (inkl. laufender Kosten für den VPN-Zugangsdienst)
  • 23,25 Euro pro Quartal für den Praxisausweis
  • 11,63 Euro pro Quartal für den Arztausweis

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