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01.07.2020 – Einer für alle

Ab heute gelten die neuen bundeseinheitlichen Rahmenverträge
Zusammen mit den neuen bundeseinheitlichen Höchstpreisen treten heute die bundeseinheitlichen Rahmenverträge in Kraft. Statt vieler unterschiedlicher Verträge, die sich je nach Kostenträger und Bundesland unterschieden haben, gilt ab heute für jeden Fachbereich nur noch ein Rahmenvertrag ­­– und das bundesweit. Vermutlich gibt es bereits zu diesem Zeitpunkt auch ein neues, einheitliches Formular für Heilmittelverordnungen, spätestens jedoch zum Start der neuen Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) am 1.10.2020.
© iStock: mediaphotos

Fixer Starttermin für die bundeseinheitlichen Versorgungsverträge ist der 1. Juli. Die Rahmenverträge regeln jedoch auch die Prüfpflichten für die Heilmittel-Verordnungen. Diese beziehen sich jedoch auf die neue HeilM-RL, deren Neufassung erst zum 1.10.2020 in Kraft tritt. Es muss also eine Übergangsregelung her, die die drei Monate zwischen Juli und Oktober überbrückt – und hoffentlich für möglichst wenig Bürokratietheater sorgt.

Für Sie bedeutet das:

  • Vereinfachung Nummer 1: Es gibt nur noch einen Rahmenvertrag für alle Bundesländer und für alle Kassen.
  • Vereinfachung Nummer 2: Es gibt nur noch eine einheitliche Preisvereinbarung. Die unterschiedlichen Positionen, z. B. bei Hausbesuchen oder Gruppentherapie, werden vereinheitlicht. Auch Übergangsfristen werden zukünftig für alle Kassen und in allen Bundesländern identisch sein.
  • Neue Struktur: Die Zulassungsbedingungen werden jetzt im Rahmenvertrag geregelt. Damit laufen die bisherigen Rahmenverträge und Zulassungen nach sechs Monaten aus.
  • Viel Aufklärungsarbeit: Mit neuen Verordnungsvordrucken – ob sie jetzt oder zum 1.10. kommen – müssen die Ärzte wieder umlernen. Es ist also an Ihnen, wieder Aufklärungsarbeit zu leisten und sich als Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, um den Übergang für beide Seiten möglichst reibungslos zu gestalten.

Ganz konkret: Das können Sie tun

  • Neuen Vertrag anerkennen: Das können Sie nicht nur tun, Sie müssen es sogar, zumindest, wenn Sie weiterhin mit einer GKV-Zulassung arbeiten möchten. Dann müssen Sie den neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag innerhalb von sechs Monaten anerkennen – und zwar schriftlich. Vermutlich wird es für Praxen, die bereits eine GKV-Zulassung haben, so etwas wie „Bestandschutz“ geben. Die Kassen werden ihre jetzigen Vertragspartner (also Sie) rechtzeitig darüber informieren.
  • Neuen Vertrag genau lesen: Mit der Zustimmung zum neuen Rahmenvertrag lassen Sie sich auch in vollem Umfang auf die neuen Spielregeln der GKV-Versorgung ein. Also lesen Sie den Vertrag genau durch. Hoffentlich fällt er etwas moderner aus als seine Vorgänger und ist besser auf die Bedürfnisse der Praxen bei der Versorgung der Patienten abgestellt.
  • Aufpassen: Die Regeln für Prüfpflichten ändern sich vermutlich vollständig. Deswegen müssen Sie nicht nur darauf achten, diese selbst genau zu kennen. Sie müssen auch Ihre Mitarbeiter entsprechend schulen.

Durch neue Rahmenverträge Geld bei der Abrechnung sparen

Durch die neue Vertragskonstellation wird das Thema Abrechnung so einfach, dass man sich entweder entscheidet, einfach selbst abzurechnen, oder zumindest den Abrechnungsdienstleister auffordert, die Preise für die Abrechnung deutlich zu senken.

Tipp: Denken Sie daran, entsprechende Verträge rechtzeitig zu kündigen. Abrechnungsstellen haben zum Teil überraschend lange Vertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen.

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