01.01.2020 – Start in ein spannendes Verhandlungsjahr
Die Weichen für die zukünftige Heilmittelversorgung werden gestellt
Ralf Buchner
Ralf Buchner ist Unternehmer, Geschäftsführer der Buchner & Partner GmbH und Herausgeber von up|unternehmen praxis. Wie Sie als up-Leser wissen, schreibt er auch selbst Beiträge für die Zeitschrift. Darin äußert er sich u.a. immer wieder zu politischen Themen – auch berufspolitischen. Er engagiert sich bei Veranstaltungen und Vorträgen für die Belange der Heilmittelerbringer.
31.12.2019
3 Min. Lesezeit
Der Gesetzgeber hat alle aktuellen Spielregeln zur Teilnahme an der Heilmittel-Versorgung von GKV-Versicherten auf Null gesetzt. Neue bundeseinheitliche Rahmenverträge, eine erste Erhöhungsrunde der bundeseinheitlichen Preise, Vereinbarung der Indikationen für die Blankoverordnung: Das alles muss neu verhandelt werden. Nun gilt es, die damit verbundenen Chancen auch zu nutzen.
© iStock: Cimmerian
Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers, sollen die Verhandlungen zu den neuen Bundesrahmenverträgen mit seinen notwendigen Anlagen bis zum 30. Juni 2020 abgeschlossen sein. Die ersten, vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Entwürfe für die Verhandlungen, verheißen jedoch nichts Gutes. Auszahlungspflicht für überzahlte Zuzahlungen, neues verlängertes Zahlungsziel von 30 Tagen, deutlich weniger Spielraum bei Fristproblemen, Rechnungsstellung nur noch innerhalb von sechs Monaten nach Behandlungsende, Meldung der Arbeitszeiten sowie Mitarbeiterkürzel an die Zulassungsstellen, Pflicht zur Weitergabe von Vergütungen an angestellte Mitarbeiter, und so weiter. Und das sind nur einige wenige Beispiele für unzumutbare Verschlechterungen der vorgelegten Entwürfe.
Altes im neuen Gewand
Dazu kommen Regelungen aus den bestehenden Verträgen, die schon lange hätten gestrichen werden müssen, nun aber erneut in den Entwürfen auftauchen. Ein schönes Beispiel dafür ist die Regel, nach der sich ein zugelassener Leistungserbringer bei Verhinderung durch Krankheit bis zu einer Dauer von sechs Monaten vertreten lassen kann. Die voraussichtliche Dauer der Vertretung hat er jedoch mindestens vier Wochen vor Beginn mitzuteilen. Ob man beim GKV-Spitzenverband seine Erkrankungen ebenfalls vier Wochen vorher bekannt geben muss? Man sieht: Für die Verhandler der aktuell 17 stellungnahmeberechtigten Heilmittelverbänden gibt es allein beim Thema Rahmenverträge schon viel zu tun. Gegenwind bei Blankoverordnungen Und auch die Vorbereitungen auf die Verhandlungen zur Indikationsliste für Blankoverordnungen laufen schon. Erste Ärzteverbän de und Fachgesellschaften positionieren sich als Verhinderer von zu vielen Blankoverordnungen. Hier fragt man sich: Warum? Denn jede ausgestellte Blankoverordnung entlastet sofort das Budget des Arztes. Sollten die Ärzteverbände tatsächlich Angst um das Patientenwohl haben?Für Sie bedeutet das:
Wir starten in spannende Verhandlungsrunden für alle Beteiligten, mit denen die Weichen für die zukünftige Heilmittelversorgung auch in Ihrer Praxis gestellt werden. Aus Sicht der Heilmittelerbringer kann eigentlich nur noch eines dazwischenkommen: ein möglicher Streit zwischen den Verbänden. Das Reibereien gerne auch schnell mal bei Kleinigkeiten entstehen, lässt sich auf Seite 50 gut nachlesen. Wir können nur hoffen, dass es bei den wichtigen Themen gemeinsame Ziele und Positionen gibt, die bedeutender sind, als individuelle Befindlichkeiten einzelner Gruppen.Ganz konkret: Das können Sie tun
- Mischen Sie sich in die Diskussionen um die richtigen Rahmenbedingungen ein. Schließlich geht es um Ihre Zukunft. Der richtige Ansprechpartner ist Ihr Berufsverband. Wer nicht im Verband organisiert ist, kann in Internetforen mitdiskutieren – ausreichend Gesprächsstoff gibt es allemal.
- Die entscheidende Voraussetzung für gute Ergebnisse ist jedoch, dass über die unterschiedlichen Zielsetzungen sachlich diskutiert wird. Jammern, andere Positionen schlechtmachen und Kollegen beschimpfen ist kleinlich, lenkt von den gewünschten Verhandlungsergebnissen ab und spielt im Endeffekt dem GKV-Spitzenverband in die Hände.
Hinweis: Warum bei den Bundesrahmenverträgen besonders konsequent verhandelt werden muss, erfahren Sie hier. |
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