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01.10.2020 – Die neue Heilmittel-Richtlinie tritt in Kraft

Nach einem Jahr Wartezeit ist es endlich soweit
Kurz zusammengefasst: Die neue HeilM-RL soll das Verordnungsverfahren deutlich vereinfachen und damit Ärzte und auch die Heilmittelerbringer entlasten. Auch Änderungen, die das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorsieht, werden in der Neufassung der Heilmittel-Richtlinie umgesetzt.
© iStock: LSOphoto

Über die Unterschiede der alten und neuen Heilmittel-Richtlinie haben wir bereits in der up|Ausgabe 11-2019 berichtet, als der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sie beschlossen hat. Wenn Sie die Änderungen nochmal nachlesen möchten, finden Sie den Artikel hier: Heilmittelrichtlinie heute und Neufassung ab Oktober 2020. Sie können sich den Vergleich zwischen alt und neu alternativ auch hier als PDF herunterladen.

Tipp: Nutzen Sie die Webinare von buchner, um sich in Sachen neuer Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog fit zu machen.

Für Sie bedeutet das:

  • Vereinfachung: Die neue Heilmittel-Richtlinie vereinfacht die Verordnung von Heilmitteln und reduziert den Prüfungsaufwand.
  • Mitarbeiter schulen: Selbstverständlich müssen all Ihre Mitarbeiter die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie kennen. Ebenso die Details des neugefassten Heilmittelkatalogs. Beginnen Sie rechtzeitig damit, Ihre Angestellten entsprechend zu schulen.
  • Viel Aufklärungsarbeit: Die Ärzte müssen wieder einmal darüber informiert werden, wie man mit der neuen Heilmittel-Richtlinie umgehen muss. Wenn das neue fachübergreifende, einheitliche Verordnungsformular erst jetzt startet, gilt es auch hier Aufklärungsarbeit zu leisten und die Ärzte beim korrekten Ausfüllen zu unterstützen.

Tipp: Haben Sie ein Auge darauf, was die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Ärzten dazu berichten. Je nachdem welche Informationen die Ärzte so erhalten, müssen Sie hier ggf. noch einmal nacharbeiten und Irrtümer bei den Ärzten ausräumen.

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