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30.06.2020 – Neue Preise?!

Die Mindestlaufzeit der bundeseinheitlichen Höchstpreise endet
Zum Ende des ersten Halbjahres 2020 endet die Mindestlaufzeit für die aktuell geltenden bundeseinheitlichen Höchstpreise. Mit ihrer Einführung zum 1. Juli 2019 hat sich die Vergütung von Heilmittelleistungen zwar verbessert. Das Ende der Fahnenstange war damit aber noch lange nicht erreicht.
© iStock: fizkes

Mit neuen bundeseinheitlichen Höchstpreisen ab dem 1. Juli 2020 haben es die Verbände als Verhandlungspartner auf Seiten der Therapeuten hoffentlich geschafft, einen weiteren Schritt in Richtung einer wirtschaftlich tragbaren Vergütung zu gehen, die dafür sorgt, dass es auch morgen noch Therapeuten geben wird.

Für Sie bedeutet das:

  • Im zweiten Halbjahr kommen (hoffentlich) Preiserhöhungen
  • Preiserhöhungen für GKV-Leistungen bedeuten auch Preiserhöhungen für Privatpatienten

Ganz konkret: Das können Sie tun

  • Privatpreise erhöhen: Wer nicht schon im Vorjahr seine Privatpreise erhöht hat, sollte das dringend nachholen. Immer daran denken: Die GKV-Preise sind rabattierte Preise. Die PKV-Preise sind die wirklichen Preise. Warum das so ist, lesen Sie hier.
  • Mitarbeiter schulen: Sind allen Mitarbeitern die neuen Preise und Übergangsregeln bekannt? Prüfen und die Mitarbeiter entsprechend schulen
  • Zuzahlungen besonders im Auge haben: Mit den Preisen ändern sich auch die Zuzahlungen. Um ärgerliche und aufwendige Nachberechnungen und Korrekturen zu vermeiden, direkt mit Beginn der neuen Preise besonders darauf achten.

Übergangsregelungen – Was ist das und wie wurde das bisher geregelt

Mit Preisänderungen kommen auch immer Übergangsregelungen, denn schließlich enden Verordnungen nicht am 30. Juni und beginnen am 1. Juli. mit den neuen Preisen. Bei der Einführung der bundeseinheitlichen Preise zum 1. Juli 2019 galten die Übergangsregelungen nach den alten vertraglichen Regeln, wie sie in den alten Preislisten festgelegt waren, weiter. Abhängig vom jeweiligen Kostenträger und dem Bundesland, waren dann Ausstellungsdatum, Behandlungsbeginn, das jeweilige Termindatum oder der letzte Behandlungsbeginn für die Preisänderung entscheidend. Mit den bundeseinheitlichen Versorgungsverträgen, die wie die neuen Preise ebenfalls zum 1. Juli 2020 in Kraft treten, wird dieses Stückwerk hoffentlich ein Ende haben, sodass es nur noch eine einheitliche Übergangsregelung geben wird.

Tipp: In der up|Ausgabe 8-2019 hatten wir uns in einem Themenschwerpunkt ausführlich mit den Auswirkungen der bundeseinheitlichen Höchstpreise beschäftigt. Darin geht es nicht nur um die Preisgestaltung, sondern auch um die Kommunikation mit Patienten, Ärzten und Mitarbeitern. Zur Vorbereitung auf die nächsten Preiserhöhungen lohnt es sich, hier nochmal einen Blick hineinzuwerfen.

Außerdem gehören diese Artikel zum Themenschwerpunkt:

01.01.2020 – Start in eine spannendes Verhandlungsjahr: Die Weichen für die zukünftige Heilmittelversorgung werden gestellt

Bundesrahmenverträge: Aus diesen Gründen muss konsequent verhandelt werden

30.6.2020 – Neue Preise?!
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Warum Privatpreise die normalen Preise sind und die GKV Rabatt bekommt

01.07.2020 – Einer für alle
Ab heute gelten die neuen bundeseinheitlichen Rahmenverträge

01.10.2020 – Nach einem Jahr ist es endlich so weit: Die neue HeilmittelRichtlinie tritt in Kraft

15.11.2020 – 3,2,1 – letzte Chance vorbei
Blankoverordnung: Fristende für die vertragliche Festlegung der Diagnosen

01.01.2021 – Vorbereitung der eVerordnung
Die Spielregeln sind festgelegt

31.03.2021 – Und was kostet mich der Spaß?
TI-Anbindung: Vereinbarungen zu den Rahmenbedingungen

01.07.2021 – Aufwand vs. Nutzen: Startschuss für die freiwillige Anbindung an die TI

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