G-BA: Heilmittelbehandlung nun dauerhaft per Video möglich
Heilmittelerbringer können über den 31. Dezember 2021 hinaus telemedizinische Leistungen erbringen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine entsprechende Änderung der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Bisher war die Videotherapie nur aufgrund der zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen möglich.