Konkret bedeutet das: Ärzte, die deutlich über dem Durchschnitt liegen, müssen die Abweichung argumentieren bzw. erklären. Der Autor berichtet von einem Fall, bei dem eine Regressandrohung über 47.000 Euro mit der richtigen Begründung abgewendet werden konnte. Darüber hinaus gibt es Einzelfallprüfungen bei Verdacht auf unwirtschaftliche Verordnung sowie Prüfungen auf sonstige Schäden, etwa bei unzulässigen Verordnungen von ausgeschlossenen Heilmitteln. Der Berufsverband Deutscher Nervenärzte stellt Ärzten im Mitgliederbereich der Website konkrete Informationen über Fallstricke und argumentative Hilfestellungen zur Verfügung.
Quelle: W. Freund, NeuroTransmitter, Ausgabe 9/2021 | + kostenpflichtiger Volltextzugriff
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