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G-BA: Heilmittelbehandlung nun dauerhaft per Video möglich

Heilmittelerbringer können über den 31. Dezember 2021 hinaus telemedizinische Leistungen erbringen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine entsprechende Änderung der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Bisher war die Videotherapie nur aufgrund der zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen möglich.
© Saturn

Das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ gibt vor, dass der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Heilmittelverbände bis Jahresende vertraglich festlegen sollen, welche verordnungsfähigen Heilmittelleistungen künftig auch per Videotherapie erbracht werden können. Ob die Behandlung – soweit keine medizinischen Gründe dagegensprechen – telemedizinisch oder in Präsenz erfolgt, entscheiden Therapeuten und Patienten gemeinsam. Ein Wechsel von der Videotherapie zur Präsenzbehandlung sei jederzeit möglich, so der G-BA.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, veröffentlicht am 21.10.2021 | kostenfreier Volltextzugriff

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