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Kassenärztliche Vereinigungen

Hamburg: Sprachförderung oder Logopädie bei Kindern mit Sprachauffälligkeiten?

Zeigen Kinder sprachliche Auffälligkeiten, ist häufig keine Logopädie (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie), sondern Sprachförderung vonnöten. Es sei wichtig, dass Eltern den Unterschied zwischen diesen Maßnahmen kennen, so die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH). Denn häufig würden diese mit der Bitte für eine Logopädie-Verordnung an Praxen herantreten, wenn eigentlich eine Sprachförderung die passende Hilfe wäre.
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Für eine Logopädie-Verordnung muss eine medizinische Indikation vorliegen. Ärzte müssen also eine krankhafte Störung des Sprechens oder der Sprachentwicklung diagnostizieren. Sprachförderung kommt zum Einsatz, wenn Kinder beispielsweise nicht ausreichende Deutschkenntnisse haben oder das Risiko einer Lese-Rechtschreibschwäche besteht. Es handelt sich dabei um eine pädagogische Fördermaßnahme, die Kinder dabei unterstützen soll, ihr Entwicklungspotenzial zu entfalten.

In einem Elternmerkblatt sind die Unterschiede erklärt: https://tinyurl.com/35e39rkn.

Quelle: KV Hamburg, KVH Journal, Ausgabe 10/2021| kostenfreier Volltextzugriff

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