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Auch Heilmittelverordnungen lassen sich in Videosprechstunde ausstellen

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Nutzung der Videosprechstunde deutlich gestiegen. Der Beitrag befasst sich mit den Entwicklungen in der Fern- bzw. Telemedizin, die lange umstritten war, 1937 gar verboten wurde. Erst 2018 wurde die (Muster)Berufsordnung Ärzte (MBO-Ä) dahingehend geändert, dass eine ausschließliche Fernbehandlung im Einzelfall erlaubt ist, „wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt“ und die Patienten „über die Besonderheiten einer Beratung und Behandlung ausschließlich über Kommunikationsmedien aufgeklärt“ werden.
© yacobchuk

Seither können Ärzte in Videosprechstunden also auch Heilmittelverordnungen ausstellen. Seit Oktober 2020 ist nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich – begrenzt auf sieben Kalendertage. Die Videosprechstunde, die sowohl von Ärzten als auch von Patienten begrüßt wird, eignet sich insbesondere für Beratungsanlässe, bei denen keine umfangreiche körperliche Untersuchung oder eine Diagnostik notwendig ist.

Quelle: M. Bleckwenn & K. Klinge , MMW – Fortschritte der Medizin, Ausgabe 15/2021| + kostenpflichtiger Volltextzugriff

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