Seit Ende 2020 gilt ein neuer Grenzwert der Einsilberverständlichkeit für die Verordnung eines Cochlea-Implantats (CI). Der Autor weist auf ein Risiko hin, das damit einhergeht: die hohe Schwankungsbreite der Messgröße. Nur wenn audiologisch exakt vorgegangen wird, können Fehlindikationen, die eine Ablehnung der Kostenübernahme zur Folge haben kann, vermieden werden. Das geht mit einer erheblichen Schwierigkeit für die praktische Arbeit einher.
Damit eine Indikation gestellt werden kann, ist es notwendig, dass sich das bessere Hören mit CI präoperativ messen und nachweisen lässt. Das ist jedoch nicht möglich, da das Hören mit CI unweigerlich eine Implantation voraussetzt. Die CI-Indikation erfolgt auf Basis von Wahrscheinlichkeitsannahmen, dass „die Sprachverständlichkeit von normallaut gesprochenen Einsilbern in Ruhe mithilfe eines CI gegenüber der Sprachverständlichkeit mit optimal angepasstem Hörgerät verbessert werden kann.“ Zwar wäre die Validität beweisbar, die Beweisführung bzw. evidenzbasierte Kriterien sind aber nicht in der Leitlinie und dem Weißbuch aufgenommen.
Quelle: T. Steffens, HNO Nachrichten, Ausgabe 4/2021| + kostenpflichtiger Volltextzugriff
Außerdem interessant:
Ambulantes Hörtraining durch Logopäden bei Cochlea-Implantat
Erstes digitales Hörtrainingsprogramm „train2hear“ speziell für CI-Träger