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Hals-Nasen-Ohrenärzte

Urteil zum Cochlea-Implantat: Mehrjährige Ertaubung kein Ausschlusskriterium

Allgemein und speziell unter HNO-Ärzten wächst die Erkenntnis über die Möglichkeit eines Organersatzes mittels Cochlea-Implantat (CI). Jedoch muss die Kostenübernahme durch die Krankenkasse häufig immer noch vor Gericht geklärt werden – insbesondere dann, wenn ein längerer Zeitraum zwischen der Ertaubung und der Versorgung mittels CI liegt.
© iStock: marchmeena29

Im vorliegenden Fall hatte eine Patientin mit einseitiger Taubheit geklagt, weil ihre Krankenkasse die Kosten für das CI nicht tragen wollte. Das Sozialgericht entschied zugunsten der Patientin. Mit in die Entscheidung eingeflossen waren die bisher vorliegenden Ergebnisse zum CI, dass sich „bei einseitiger Taubheit eine Verbesserung des Richtungshörens, eine bessere Sprachdiskrimination in geräuschvoller Umgebung und ein verbessertes Sprachverständnis allgemein ableiten ließen“. Obwohl die Ertaubung bereits vor 25 Jahren erfolgte, sah der Sachverständige keine Kontraindikation in dem langen Zeitraum.

Quelle: O. Michel, HNO Nachrichten, Ausgabe 4/2021| + kostenpflichtiger Volltextzugriff

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