Höhere Preise
Die Vergütung steigt basierend auf den bundeseinheitlichen Preisen vom Juli 2019 um 14,09 Prozent. Darin ist die Erhöhung von 1,51 Prozent, die seit dem 1. April 2021 gilt, bereits eingeschlossen. Für den Zeitraum vom 1. August bis 30. November 2021 gilt eine vorübergehende Erhöhung von 26,67 Prozent. Die höheren Preise in diesen vier Monaten dienen dazu, die entgangenen Umsatzsteigerungen vom 1. April bis 31. Juli 2021 auszugleichen. Denn eigentlich hätte es bereits seit dem 1. April neue Preise geben sollen. Ab 1. Dezember 2021 gilt dann die Erhöhung um 14,09 Prozent. Die Preissteigerung gilt für Behandlungen, die ab dem 1. August 2021 erbracht werden. Abrechnen können Praxen die neuen Preise ab dem 1. September 2021. Die Vereinbarung zur Vergütung gilt bis 31. Juli 2022.
Neue Berichtsposition
Es gibt die neue Position für einen ausführlichen physiotherapeutischen Bericht, der auf Anforderung der Krankenkasse oder des behandelnden Arztes erstellt und mit 55 Euro vergütet wird.
Unterbrechungsfristen
Verordnungen mit bis zu sechs Behandlungseinheiten sind künftig für drei Monate, solche mit mehr als sechs Behandlungen für sechs Monate gültig. Eine Höchstdauer für Unterbrechungen innerhalb dieser Zeiträume gibt es nicht.
Prüfpflichten und Korrekturmöglichkeiten
Vor Beginn der Behandlung müssen die Pflichtfelder (Name des Versicherten, Geburtsdatum, Kostenträger, Ausstellungsdatum, Diagnose, Heilmittel, Unterschrift und Arztstempel) auf der Verordnung ausgefüllt sein. Weitere Angaben können noch bis zur Abrechnung geändert werden und es ist möglich, abgesetzte Verordnungen innerhalb von drei Monaten zu korrigieren.
Das Feld „Leistungserbringer“ auf der Verordnungsrückseite muss nicht ausgefüllt werden.
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Ich denke, wenn die Beträge immer weiter hochgehen, werde ich… Weiterlesen »
man hat doch die Möglichkeit sich von den Zuzahlungen befreien… Weiterlesen »
Müssen die Praxisinhaber tatsächlich jetzt noch irgendwo unterschreiben? Oder bedeutet… Weiterlesen »
Liebe Frau Neufer, Praxisinhaber mit einer GKV-Zulassung müssen den neuen… Weiterlesen »
Vielen Dank für die Antwort. Und wenn ich keinem Verband… Weiterlesen »
Liebe Frau Neufer, die Anerkenntniserklärung (Anlage 6 des Rahmenvertrags) schicken… Weiterlesen »
Stimmt 55 E für Arztbericht?
Liebe Frau Gerspach, für einen ausführlichen physiotherapeutischen Bericht, der auf… Weiterlesen »
Ich begrüße die Einigung. Vor allem die Bürokratie scheint im… Weiterlesen »