Die Blankoverordnung – neues Denkmuster in der Heilmittelversorgung
Ziel der Blankoverordnung ist Folgendes: Ein Vertragsarzt legt eine Diagnose und Indikation für eine Heilmittelbehandlung fest. Die Heilmittelerbringer sollen dann selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen können (§ 125a Abs. 1 SGB V). Mit diesem Kompetenzzuwachs geht aber auch eine eigene …