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Coronakrise: Praxisliquidität sichern

Erläuterung zum Flussdiagramm
Stand 25.3.2020: Sei es, weil Patienten aus Angst zu Hause bleiben, weil sie keine weiteren Verordnungen von den Ärzten erhalten oder aber weil Sie sich dafür entschlossen haben, die Praxis zu schließen: keine bzw. weniger Patienten bedeuten zwangsweise auch weniger Behandlungen und damit auch weniger abrechenbare Leistungen. Die ein oder andere Videotherapie mag noch für Arbeit sorgen, aber insgesamt ist in den meisten Praxen (aus nachvollziehbaren Gründen) zu wenig zu tun, um längerfristig wirtschaftlich überleben zu können. Was Sie jetzt in die Wege leiten sollten, haben wir in einem Flussdiagramm zusammengestellt.
© schmolzeundkühn

Das Flussdiagramm können Sie hier herunterladen.

1. Gibt es sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter?

In den meisten Praxis sind die Personalkosten der höchste Ausgabenfaktor. Deswegen ist es naheliegend, als erstes zu schauen, wie diese Kosten so gering wie möglich gehalten werden können. Ein wichtiger Aspekt ist Kurzarbeitergeld. Dieses zahlt die Agentur für Arbeit als Ersatz für vorübergehenden Arbeitsausfall. Das gilt allerdings nur für sozialversicherungspflichtig, nicht aber für geringfügig Beschäftigte.

2. Zustimmung zur Kurzarbeit?

Voraussetzung für die Einführung von Kurzarbeit ist, dass die Maßnahme bereits im Arbeitsvertrag berücksichtigt worden ist oder alle Mitarbeiter der Kurzarbeit schriftlich zustimmen.

2.1 Änderungskündigung – Checkliste

Verweigert ein Arbeitnehmer die Zustimmung zur Kurzarbeit, kann diese nicht einseitig durch den Arbeitgeber veranlasst werden. Die Kurzarbeit können Sie jedoch mittels Änderungskündigung herbeiführen. Der bestehende Arbeitsvertrag wird gekündigt, gleichzeitig erfolgt ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags unter geänderten Bedingungen (hier: kürzere Arbeitszeit oder Kurzarbeiterregelung).

3. Arbeitnehmer nimmt Änderungen an?

Der Arbeitnehmer hat drei Wochen Zeit sich zu entscheiden, ob er die Änderung annimmt. Ist das der Fall, sind die Voraussetzungen zur Anmeldung von Kurzarbeit gegeben. Nimmt er die Änderung nicht an, gilt das Beschäftigungsverhältnis als beendet (3.2).

3.1 Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen – Checkliste

Sie melden den Arbeitsausfall schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Das ist Schritt eins des zweistufigen Verfahrens zur Kurzarbeit. Schritt zwei ist der Antrag (4.2). Besteht noch Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr, muss dieser nur dann angerechnet werden, wenn er vom Arbeitnehmer noch nicht verplant worden ist. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes vollständig verzichtet. Das gilt auch für die Anrechnung von bestehenden Arbeitszeitkonten.

3.2. Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Lässt der Arbeitnehmer die Frist verstreichen, erlischt die Bindung an das Angebot und der Arbeitsvertrag wird mit Ablauf der entsprechenden Kündigungsfrist beendet. Der Arbeitnehmer ist dann arbeitslos und kann bei Erfüllung der Voraussetzungen Arbeitslosengeld beantragen (ALG I).

Achtung: Auch bei einer Änderungskündigung müssen alle rechtmäßigen Voraussetzungen einer Kündigung eingehalten werden (z. B. Schriftform, Einhaltung der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist, bei Anwendbarkeit des KSchG: Nachweis eines Kündigungsgrundes im Sinne des KSchG, ggf. Mitwirkung/Zustimmung des Betriebsrates oder des Integrationsamtes).

Der gekündigte Arbeitnehmer hat bei einer Änderungskündigung drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Dies ist auch möglich, wenn der Arbeitnehmer das Angebot unter dem Vorbehalt angenommen hat, dass die Änderungen der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt sind. Wird gerichtlich bestätigt, dass die Änderungskündigung unwirksam war, bleibt der Arbeitsvertrag unverändert mit den entsprechenden Lohnzahlungspflichten des Arbeitgebers bestehen.

4. Arbeitsausfall tritt ein

Kurzarbeitergeld kann beantragt werden, wenn sich der Arbeitsausfall auf mindestens 10 Prozent beläuft und mindestens 10 Prozent der Praxismitarbeiter betroffen sind.

4.1 Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen

Vorausgesetzt, die Kurzarbeit ist bei der Arbeitsagentur angezeigt worden (3.1), können Sie nun monatlich einen schriftlichen Antrag auf Erstattung des von Ihnen verauslagten Kurzarbeitergeldes an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit richten. Diese liegt in dem gleichen Bezirk wie die zuständige Lohnabrechnungsstelle. Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten einzureichen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums), in dem die Tage liegen, für die Kurzarbeitergeld beantragt wird.

4.2 Steuerstundung beantragen/ Steuerzahlungen im Zweifel einstellen

Die Liquidität von Unternehmen soll durch steuerliche Maßnahmen verbessert werden. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet. Damit kann Liquiditätsabfluss verringert werden.

5. Landes-Soforthilfeprogramm?

Einige Bundesländer (vermutlich bald alle) haben bereits Programme aufgelegt, aus denen sich Praxisinhaber um Gelder bemühen können. So bietet Bayern als Soforthilfe Beträge zwischen 5.000 und 30.000 Euro an, auch Baden-Württemberg oder Brandenburg bieten ähnliche Programme an.

5.1 Antrag auf Soforthilfe stellen

Auf den Internetseiten der Landeswirtschaftsminister sollten entsprechende Informationen über Landes-Soforthilfeprogramme abrufbar sein. Prüfen Sie einfach, ob die Voraussetzungen für die eigene Praxis gegeben sind und stellen Sie im Zweifel einen Antrag. Diese können je nach Bundesland auch über beispielsweise die jeweilige IHK laufen.

6. Bundeshilfe für Solo-Unternehmer?

Zum Stand 23.3.2020 plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Sozialschutzpaket, das den Zugang zu Grundsicherungssystemen erleichtert. Das bedeutet, dass Therapeuten, die allein in ihrer Praxis arbeiten, Grundsicherung beantragen können, und zwar ohne bestehendes Vermögen anzugreifen.

6.1 Antrag auf Hilfe für Solounternehmer stellen

Auch wenn es dem einen oder anderen vermutlich schwerfallen wird, auf die Grundsicherung des Staates zurückzugreifen: Es ist eine schnelle und unbürokratische Lösung, Geld zu erhalten, wenn es bei Mietzahlungen oder bei der Finanzierung des Lebensunterhaltes Schwierigkeiten gibt.

7. Rettungsschirm der GKV?

Bei den Krankenhäusern ist es schon geregelt, bei den Heilmittelpraxen scheint man sich bis Anfang April für eine Entscheidung Zeit nehmen zu wollen: die Rede ist von einem Rettungsschirm. Im Rahmen dessen könnte die GKV jeden Monat einen Vorschuss auf Basis des Durchschnittsumsatz der letzten zwölf Monate an Heilmittelpraxen zahlen, unabhängig davon, wie viele Behandlungen in den Praxen wirklich durchgeführt werden. Damit könnten die Praxen ihren Betrieb aufrechterhalten, Mitarbeiter weiter finanzieren und sicherstellen, dass die bestehende Versorgungslandschaft weiterhin existiert. Ein ähnliches Konzept wurde für Krankenhäuser bereits verabschiedet. Bleibt zu hoffen, dass das auch für Heilmittelpraxen bald der Fall sein wird.

7.1 Antrag bei der jeweiligen Arge Heilmittelzulassung im Land stellen

Wenn der Rettungsschirm kommt, wird man vermutlich an einer zentralen Stelle seinen Vorschuss beantragen müssen – womöglich unter Anrechnung anderer staatlicher Hilfen wie Kurzarbeitergeld oder anderen Förderprogrammen der Länder und des Bundes.

8. Sonstige Hilfsprogramme des Bundes und der Länder (z. B. BMG, BMWi)

Vermutlich wird es weitere Hilfsprogramme geben, um die Infrastruktur des Gesundheitssystems (BMG) und der wirtschaftlichen Entwicklung (BMWi) aufrechtzuerhalten bzw. zu fördern.

8.1 Antrag auf Nothilfe stellen

Wenn solche Programme aufgelegt werden, sollten Sie immer prüfen, ob diese Programme für die eigene Praxis greifen. Wenn ja, gilt: Keine Zeit verlieren und sofort einen Antrag stellen.

9. Finanzmittel beantragen über Hausbank und KfW-Absicherung

Die Hausbank sollte großes Interesse daran haben, dass ihre Kunden wirtschaftlich überleben. Eine Möglichkeit, wie Hausbank und Praxis das zusammen organisieren können, besteht darin, die erweiterten Kreditmittel der KfW zu nutzen. Das klappt in der Regel zu guten Konditionen und die KfW sorgt für die notwendigen Sicherheiten. Bereits in der KW 11 wurden auf diese Weise Gelder ausgezahlt.

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