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Weitere Aktivitäten zur Liquiditätssicherung

Rettungsschirm, Hilfsmaßnahmen, Kredite und Co.
Stand 25.03.2020: Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen, Stand jetzt, geöffnet bleiben, gleichzeitig sagen Patienten jedoch am laufenden Band Behandlungen ab – eine Lage, die Praxisinhaber zunehmend in Liquiditätsprobleme bringt. Nun müssen seitens der Regierung schnelle und effektive Maßnahmen her. Im Gespräch ist unter anderem ein Rettungsschirm, Hilfen für Solo-Selbstständige sind schon zugesagt. Zusätzlich gilt: Werden Sie selbst aktiv!
© Fernando Rico Mateu

Maßnahme 1: Rettungsschirm

„Die Politik muss auf dem Schirm haben, dass es eine Zeit nach Corona gibt“, betont Dr. Roy Kühne (CDU), MdB, am Mittwoch (18. März 2020) in unserem Webcast up_Nachrichten. Ein Honorarvorschuss für GKV-Leistungen kann die aktuelle Situation entschärfen, ein entsprechender Vorschlag von Dr. Kühne ist an das Bundesgesundheitsministerium und die Krankenkassen gegangen, eine endgütige Regelung gibt es bis dato jedoch noch nicht. Die Idee dahinter ist eine monatliche Abschlagzahlung seitens der Kassen, die an die Praxen geht – also ein Honorarvorschuss für GKV-Leistungen. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsumsatz der letzten 12 Monate.

Tipp: Ein Mitschnitt der up_Nachrichten, in dem auch eine Kostenaufstellung eingeblendet wird, finden Sie hier.

Maßnahme 2: Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen

Die Regierung stellt für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen ein Rettungspaket in Höhe von 50 Milliarden Euro bereit. Einmalig werden für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Laut Bundesregierung erhalten Selbstständige und Unternehmen bis zu fünf Beschäftigte bis zu 9.000 Euro, jene mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro.

Zudem wird der Zugang zur Grundsicherung erleichtert, die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt.

Maßnahme 3: Steuerstundung

Laut der obersten Finanzbehörden der Länder können Sie ausstehende Steuerzahlungen – ausgenommen Lohnsteuern – zinslos bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung der Verhältnisse auf Antrag stunden lassen. Schauen Sie zudem, ob es noch aktuelle Steuerzahlungen für die Vergangenheit gibt und lassen Sie auch diese stunden. Gleiches gilt für Steuervorauszahlungen. Setzen Sie diese zudem bei Bedarf herab. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es auch für die Umsatzsteuer entsprechende Regelungen geben. Daher unser Rat: Haben Sie aus Selbstzahlerleistungen noch Umsatzsteuerstundungen offen, machen Sie wie gehabt die Voranmeldung und stellen Sie auch für diese Steuern einen Antrag auf Stundung. Das kann formlos erfolgen, einen Vordruck finden Sie hier.

Hinweis: Laut Gesetzentwurf wird die Anmeldepflicht zur Insolvenz bis Dezember 2020 ausgesetzt, die bisherige Frist zum 30. September in hinfällig.

Maßnahme 4: Gespräch mit der Hausbank suchen

Kontaktieren Sie jetzt unbedingt Ihre Hausbank, um die Kontokorrentlinie auszuweiten, damit Sie trotz sinkender Einnahmen liquide bleiben. Versuchen Sie ganz grob abzuschätzen, wie Ihre Liquidität in den nächsten vier Monaten aussieht und erhöhen Sie dementsprechend die Kontokorrentlinie. Haben Sie laufende Kredite, dann sprechen Sie Ihre Hausbank auch darauf an, ob eine Möglichkeit besteht, die Tilgungsraten für mindestens 12 Monate auszusetzen.

Zusätzlich stellt die Bundesregierung im Rahmen ihres Maßnahmenpakets zur Liquiditätssicherung finanzielle Mittel in Form von Hilfskrediten zur Verfügung, die von der KfW verwaltet und ausgezahlt werden. Auch hier ist die Hausbank der richtige Ansprechpartner.

Sonstige To-dos:

  1. Stunden Sie die Sozialversicherungsbeiträge. Dafür müssen Sie an die einzelnen Krankenkassen herantreten und einen entsprechenden Antrag stellen.
  2. Bitten Sie Ihren Vermieter um Stundung.
  3. Vermeiden Sie variable Kosten so gut es geht.
  4. Schreiben Sie sofort alle Rechnungen.

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