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Dringende Versorgung sichern

Terminplanung und Hygienemaßnahmen anpassen
Stand 25.3.2020: Kommen Patienten in die Praxis hat es höchste Priorität, die Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.  Neben dem konsequenten Umsetzen von Hygiene- und Schutzmaßnahmen gilt nun zudem, die Anzahl der Patienten in der Praxis soweit es geht zu minimieren und insbesondere jene, die der Risikogruppe angehören, nur noch Ausnahmefällen zu behandeln.
©  a_korn

Maßnahme 1: Risikogruppen identifizieren

Haben Sie ein besonderes Augenmerk auf chronisch kranke Patienten und jene mit Vorerkrankungen, da sie als Risikogruppen für Infektionskrankheiten gelten. Diese sollten Sie – sofern möglich – gar nicht mehr behandeln.

Maßnahme 2: Nur in dringenden Fällen behandeln

Es gibt Patienten, die auch weiterhin versorgt werden müssen, da sonst die Therapieerfolgskurve stark einbricht. Dazu gehören etwa neurologische- und Schlaganfallpatienten, frisch Operierte und jene mit einem Lymphödem im Stadium 2 und 3. Konzentrieren Sie sich in diesen Zeiten auf die Behandlung solcher Patienten und sagen Sie alle anderen Behandlungen vorläufig ab.

Maßnahme 3: Hygienemaßnahmen erhöhen

Findet Patientenkontakt statt, dann sollte dieser nur unter erhöhten Hygienemaßnahme erfolgen. Hier gilt: Händeschütteln vermeiden, eine gute Händehygiene und die richtige Husten- und Niestechnik befolgen – und auch die Patienten auf die Wichtigkeit hinweisen (Mehr dazu in „Coronavirus: Keine Panik, aber Vorsicht“, erschienen in der Ausgabe 3/2020)!

Schaffen Sie zudem Handtuchregale ab, tauschen Sie Spannbettlaken gegen Einmalabdeckungen oder abwischbare Überzüge ab und verschärfen Sie Ihre Putzpläne.

Maßnahme 4: Notbesetzung

Schauen Sie, wer in diesen Tagen wirklich zwingend in der Praxis sein muss. Versuchen Sie die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Sprich: Nur ein Therapeut behandelt zu einer bestimmten Zeit und es befinden sich nur so viele Therapeuten in der Praxis, wie wirklich notwendig. Überlegen Sie auch, ob Rezeptionskräfte von zuhause aus arbeiten können (Stichwort: Telefone umleiten). Um die sozialen Kontakte weiter zu minimieren, planen Sie Termine versetzt und reduzieren Sie Hausbesuche.

Und: Wer sich schlecht fühlt, soll zuhause bleiben und sich krankschreiben lassen!

Unterbrechung der Behandlung durch Coronavirus

Am 18. März 2020 haben die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband bekannt gegeben, dass vollständig auf eine Fristenkontrolle bis einschließlich 30. April 2020 verzichtet wird. Voraussetzung dafür ist, dass der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung nach dem 17.02.2020 liegt. Zudem wird der Behandlungsbeginn für alle ab dem 18. Februar 2020 ausgestellten Verordnungen freigegeben. Therapeuten können darüber hinaus nicht richtlinienkonform ausgestellte Heilmittelverordnungen selbst ändern – mit Ausnahme der Angaben „Art des Heilmittels“ und „Verordnungsmenge“.

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