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Heilmittelerbringerliste: Sind Sie schon drin?

Nach langem Warten ist es nun soweit: Auf der Website des GKV-Spitzenverbandes wurde die Heilmittelerbringerliste veröffentlicht. Dort können Patienten jetzt nach Praxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie suchen, die Kassenleistungen anbieten. Die Suche erfolgt nach Postleitzahl und Ort. Machen Sie unbedingt einmal den Selbsttest und prüfen Sie, ob Ihre Angaben stimmen. Sie selbst können Änderungen zum Beispiel über das Heilmittel-Webportal vornehmen.
© www.gkv-spitzenverband.de

Was wir nämlich bei einer kleinen Suche herausgefunden haben: Die Liste ist veraltet bzw. fehlerhaft und verstößt zudem vermutlich gegen Datenschutzbestimmungen.

Wie kommen wir darauf? In § 124 Abs. 2, Satz 12 SGB V wird gesetzlich festgelegt, dass der GKV-Spitzenverband eine Liste der zugelassenen Praxen veröffentlichen muss, entsprechend dem im neuen bundeseinheitlichen Vertrag geregelten Umfang.

Dieser Hinweis auf den neuen Vertrag bedeutet, dass hier eigentlich nur die Praxen gelistet sein dürften, die den neuen Vertrag anerkannt haben – bei den Physiotherapeuten nach Aussage der GKV nur 60 Prozent, bei den Ergotherapeuten noch viel weniger. Trotzdem finden sich in der Veröffentlichung der GKV mehr als 70.000 Praxiseinträge.

Der GKV-Spitzenverband hat dazu auf Nachfrage erläutert: „…entscheidend dafür, dass eine Praxis in der Liste erscheint, ist die Zulassung. Da zum Beispiel für die Physiotherapie die Frist für die Anerkenntniserklärung noch läuft, tauchen auch Praxen auf, die die Erklärung noch nicht abgegeben haben – denn sie haben ja trotzdem derzeit noch eine Zulassung…“

Womit wir beim Thema Datenschutz wären: Wer personenbezogene Daten veröffentlicht, braucht dafür die Zustimmung der oder des Betroffenen oder eine gesetzliche Grundlage. Wer also dem neuen Vertrag nicht beigetreten ist, der hat auch nicht einer Veröffentlichung zugestimmt…

Aber eigentlich können wir der GKV doch danken, daher: Vielen Dank liebe GKV, dass ihr hier öffentlich dokumentiert, dass eure Datenbasis hinsichtlich der zugelassenen Leistungserbringer so veraltet ist, dass ihr in Zukunft nicht mehr behaupten könnt, es gäbe zu viele Neugründungen, oder es gäbe wegen der vermeintlich großartigen GKV-Honorare eine angebotsinduzierte Mengenausweitung. Diese Diskussion ist Dank der veralteten Praxisliste ab jetzt vorbei!

Doch genug von der GKV, es gibt schließlich auch noch andere Themen: Zum ersten Mal wurde nun unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) eine S3-Leitlinie zur Behandlung von Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen herausgegeben, in der auch das Thema Prävention eine Rolle spielt.

Und auch an Corona kommen wir diese Woche natürlich auch nicht vorbei. So verzeichnete die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bis zum 31. Dezember 2021 etwa 132.000 Verdachtsmeldungen von Covid-19 als Berufskrankheit (BK). Forscher der Hochschule München fanden zudem heraus, dass die meisten Masken auch nach mehrfachem Gebrauch noch gut vor einer Infektion schützen, wenn sie nach dem Gebrauch bei 80 Grad getrocknet werden. Und das Bundesministerium für Finanzen verlängert coronabedingt steuererleichternde Maßnahmen – das war es dann aber auch jetzt für diese Woche.

Nehmen Sie sich also einen Moment Zeit, um Ihren Eintrag in der Heilmittelerbringerliste zu prüfen und ggf. anzupassen.

Herzliche Grüße

Ihr Ralf Buchner

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