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Kommentar

Keine Überraschungen…

Der G-BA hat die Corona-Sonderregeln bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit dürften sich auch die Corona-Regelungen des GKV-Spitzenverbands für den Heilmittelbereich, die am 30.09. auslaufen würden, rechtzeitig bis Ende des Jahres verlängern. Ebenfalls hat die Bundesregierung entschieden, dass bis zum Ende des Jahres nur zehn Prozent der Arbeitnehmer eines Betriebs von einem Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit der Betrieb Kurzarbeitergeld beantragen kann. Das alles ist keine große Überraschung…
© iStock: LIgorko

Leider auch keine Überraschung gibt es vom Finanzgericht Düsseldorf. Dieses hat in einem aktuellen Urteil erstens bestätigt, dass Heilbehandlungen ohne ärztliche Verordnung keine Heilbehandlung im Sinne des Umsatzsteuerrechts darstellen. Wer also ohne ärztliche Verordnung behandelt, muss meistens Umsatzsteuer berechnen. Und zweitens – und das war dann doch eine Überraschung – hat das Gericht den ermäßigten Steuersatz für Physiotherapie gekippt. Eigentlich waren die Finanzämter seit 2012 davon ausgegangen, dass physiotherapeutische Leistungen, die gemäß HeilM-RL verordnungsfähig waren, wegen einer Sonderregelung für Heilbäder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen würden. Dieser Einschätzung wollte das Gericht nicht folgen, weder Taping, noch die Wärme- und Kälteanwendungen seien als Heilbäder zu betrachten: „Ein ‚Bad‘ erfordert das Eintauchen des Körpers (Vollbad) oder bestimmter Körperteile (Teilbad) in Wasser oder andere flüssige Medien…“, so das Urteil. Die Folge: Der volle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent kommt rückwirkend zum Einsatz.

Fazit: Mit solchen Urteilen wird die Heilmitteltherapie unnötig verteuert und es den Patienten schwerer gemacht, sich die notwendigen Therapien selbst zu beschaffen. Ein Grund mehr in zwei Wochen zur Wahl zu gehen, und dafür zu sorgen, dass die Politiker gewählt werden, die sich dafür einsetzen, dass Heilmittelerbringer Patienten direkt und ohne ärztliche Verordnung versorgen können. Wir haben Ihnen einmal zusammengefasst, was die einzelnen Parteien in Sachen Heilmittelbereich vorhaben.

Es gibt diese Woche aber auch noch gute Nachrichten: So ist das Zulassungsportal der ARGEn wieder verfügbar. Dieses sollte eigentlich bereits Mitte August wieder online gehen, was sich aber verzögert hatte. Unter www.zulassung-heilmittel.de können Praxisinhaber nun zum Beispiel Neuzulassungen beantragen, bestehende Zulassungen aktualisieren wie Mitarbeiter an- oder abmelden. Wie genau das Portal funktioniert, können Sie hiernachlesen.

Außerdem hat die Initiative HochschuleJetzt! ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie eine Vollakademisierung der Therapieberufe fordert. „Die Primärqualifizierung und Vollakademisierung der Therapieberufe unter Beibehaltung des hohen praktischen Anteils mit dem Ziel reflektierende Praktiker:innen auszubilden“, sei die zentrale Forderung der Initiative. In SGB V § 135a heißt es: „Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.“ Dies sei aktuell von der Realität weit entfernt. Therapeuten müssten dafür wissenschaftlich fundiert arbeiten. Diese Fähigkeiten könnten nur an einer Hochschule erlernt werden, heißt es in dem Positionspapier.

Und wie immer die Frage: Was machen Sie am Mittwoch um 20 Uhr? Richtig, Sie stoßen zu uns und plaudern beim up_stammtisch mit Kollegen und anderen Interessierten über die Themen, die Therapeuten aktuell bewegen. Bis dahin wünsche ich Ihnen ein erholsames Wochenende.

Ihr

Ralf Buchner

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